Wirtschaftlich und sparsam soll die öffentliche Hand mit dem Geld der Steuerzahler umgehen. Die Fälle im Schwarzbuch zeigen, dass dennoch viel zu oft gegen Haushaltsvorschriften verstoßen und Steuergeld verschwendet wird. Jedoch: Steuergeldverschwendung wird nur zum Teil verfolgt, da nach heutigem Recht große Bereiche nicht vom Strafrecht erfasst sind. Der Bund der Steuerzahler sagt aber: Wenn der Staat von seinen Bürgern Steuermoral verlangt, dann ist er diesen Bürgern eine Ausgabenmoral schuldig. Steuerhinterziehung und Steuergeldverschwendung sind zwei Seiten derselben Medaille. Also sollte auch derjenige, der Steuergeld entgegen geltender Rechtsvorschriften nicht sachgerecht, sondern verschwenderisch ausgibt, ebenfalls mit Strafe rechnen müssen. Daher macht der Bund der Steuerzahler konkrete Vorschläge, wie Steuergeldverschwendung besser geahndet werden kann.