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  • Sachsen-Anhalt
  • Verschwendung droht
17.10.2023

Zweifelhafte Reiselust geht weiter

Polit-Tourismus auf Steuerzahlerkosten

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Was ist passiert?

Sachsen-Anhalt (ST). Die Anzeichen für einen „Polit-Tourismus“ durch Ausschüsse im Landtag von Sachsen-Anhalt häufen sich. Zunächst hat der Landtag nach der Landtagswahl 2021 die Reiserichtlinie geändert. Die vorher enthaltene Begrenzung, dass „Ziele außerhalb Europas […] grundsätzlich unberücksichtigt bleiben sollen“, wurde dabei gestrichen. Die neuen Reisemöglichkeiten wollte der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur im Jahr 2022 sogleich nutzen: Chile stand auf dem Programm. Nach heftiger Kritik musste dieser Trip mit geplanten Kosten von circa 30.000 Euro allerdings abgesagt werden. Inzwischen wurde eine Alternative gefunden: Im November 2023 soll es nach Jordanien gehen – geschätzte Kosten derzeit: rund 29.000 Euro.

Als Begründung für diese Reise wird u. a. die Behandlung von europa-, sicherheits-, migrations-, verteidigungs- und kulturpolitischen Themen angeführt. Im Februar 2023 diskutierte der Landtagsausschuss auch über den Besuch der Welterbestätte Petra. Ein Abgeordneter merkte an: „[…] bei einem offiziellen Besuch in Jordanien gehöre ein Besuch Petras im Grunde zum Pflichtprogramm.“

Insgesamt erweckt der im Mai 2023 geplante Jordanien-Trip schon jetzt den Anschein von Polit-Tourismus, denn die derzeit bekannten Rahmendaten der Reise nach Vorderasien lassen die Begründung als äußerst fragwürdig erscheinen. Warum derselbe Ausschuss nach der zunächst öffentlich kritisierten und dann abgesagten Chile-Reise nun schon wieder ein Ziel außerhalb Europas ausgesucht hat, ist ebenfalls wenig nachvollziehbar. Der Steuerzahlerbund begrüßt in diesem Zusammenhang sehr, dass sich wenigstens die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits im Dezember 2022 gegen diese Reise ausgesprochen hat.

Offensichtlich ist es auch für einen anderen Ausschuss nicht so einfach, geeignete Ziele in Europa zu finden. So scheint auch der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus Fernweh zu haben: Für ihn soll es im April 2024 nach Tokio gehen. Hierfür sind nach derzeitiger Kalkulation Kosten in Höhe von circa 43.000 Euro angegeben, allerdings noch ohne Arbeitsessen und Gastgeschenke. Begründet wird diese Reise z. B. mit der Vertiefung wirtschaftlicher Beziehungen, der Städtepartnerschaft zwischen der Stadt Zeitz und der japanischen Stadt Tosu sowie Investitionen im Zusammenhang mit der von Japan bis 2050 angestrebten Klimaneutralität.

Derweil hielten Abgeordnete der Linken und der Grünen diese Argumentation für nicht überzeugend. Einer wies darauf hin, dass „Japan nicht zu den Staaten gehöre, mit denen Sachsen-Anhalt in größerem Umfang wirtschaftliche Beziehungen pflege“. Ein anderer Abgeordneter hielt es „für sinnvoller, europäische Staaten […] in den Fokus zu nehmen, um Handelsbeziehungen aufzubauen oder zu stärken“.

Für den Steuerzahlerbund sind nicht nur die Begründungen für die Reisen zweifelhaft. Äußerst kritikwürdig ist zudem der offensichtliche Trend, mehr Reiseziele außerhalb von Europa auszuwählen. Die Landtags­ausschüsse sollten ihre außenpolitischen Ambitionen in dieser Hinsicht jedoch begrenzen, denn diese erwecken den Anschein eines teuren Polit-Tourismus auf Kosten der Steuerzahler. Auch die kalkulierten Kosten dürften eher zu niedrig angesetzt sein. Denn: Bereits im Haushaltsplan 2023 wurde der Ansatz für Abgeordneten-Dienstreisen auf 380.000 Euro erhöht – rund 100.000 Euro mehr als 2021!

Foto: kurosuke – stock.adobe.com

Alternative Investition

Mit den eingeplanten Steuermitteln für die teuren Abgeordnetenreisen nach Japan und Jordanien könnte ein großer Teil der jährlichen Landeszuschüsse für internationale Schulaustauschprojekte im Rahmen von Schulpartnerschaften finanziert werden.

Der Bund der Steuerzahler fordert

Keineswegs soll Abgeordneten der Blick über den Tellerrand verweigert werden. Ihre zweifelhafte Reiselust nach Jordanien und Japan muss aber gestoppt werden. Hier ist mehr Bescheidenheit bei der Verwendung von Steuergeld notwendig. Die nach der Landtagswahl 2021 geänderte Reiserichtlinie, die auch Ziele außerhalb von Europa ohne Ausnahmegenehmigung ermöglicht, sollte wieder rückgängig gemacht werden.

Fragen an den Autor

Autor des Artikels

Ralf Seibicke

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