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  • Saarland
  • Teure Diener
09.10.2024

Wie ein suspendierter OB jahrelang weiter kassierte

Die Geschichte de luxe eines Ex-OBs aus Homburg/Saar

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Was ist passiert?

Homburg (SL). Im Jahr 2019 wurde der damalige Oberbürgermeister von Homburg/Saar in einem Strafprozess verurteilt und dann vom Landesverwaltungsamt von seinem Amt suspendiert. Laut Presse hielt das Innenministerium damals eine Kürzung seiner Bezüge um bis zu 50 Prozent für möglich, doch sollen seine Bezüge nur um rd. 20 Prozent gekürzt worden sein. Bezogen auf die Besoldungsgruppe B5 wären das immer noch 7.600 Euro pro Monat – nicht schlecht fürs Nichtstun! Gegenüber dem BdSt verweigerte das Innenministerium die konkrete Auskunft, wie hoch die Kürzung nun ausfiel. In der Presse wurde darüber aber jahrelang offen berichtet. 

Aufgrund des damals noch laufenden Rechtsstreits wurde das Disziplinarverfahren ausgesetzt. Im Jahr 2021 wurde der suspendierte OB dann vom Landgericht Saarbrücken wegen Untreue zu einer Geldstrafe verurteilt – und im März 2022 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil, sodass das ausgesetzte Disziplinarverfahren wieder aufgenommen werden konnte. Dennoch plätscherte es nur vor sich hin. 

Mitte 2023 zeigte sich das Innenministerium auf Anfrage des BdSt zum Sachstand recht wortkarg. Es verwies lapidar darauf, dass Straf- und Disziplinarrecht nicht identisch seien, sondern dass sie sich ihrem Wesen nach voneinander unterscheiden. Doch konkrete Erklärungen zu der langen Dauer des Disziplinarverfahrens – geschweige denn zu einem nur halbwegs absehbaren Ende – wurden nicht gegeben. Auch die Stadt Homburg wies jede Verantwortung für die lange Dauer des Disziplinarverfahrens und die Höhe der OB-Bezüge von sich. Das Disziplinarverfahren zog sich so sehr in die Länge, dass es nicht einmal bis zur regulären Homburger OB-Wahl Mitte 2024 mit einem klaren Ergebnis beendet werden konnte. 

Skurril: Auch der suspendierte OB trat zur Wahl an. Einer Podiumsdiskussion mit den anderen Kandidaten blieb er jedoch fern. Zu dessen „Begründung“ schrieb der Saarländische Rundfunk auf der Internetseite: Er, Rüdiger Schneidewind, kandidiere „nur, um seine Rentenansprüche nicht zu verlieren“. Im Juni 2024 wurde mit großer Mehrheit schließlich ein neuer Oberbürgermeister gewählt. 

Was bedeutet der Wahl-Ausgang für das Disziplinarverfahren? Wie das Innenministerium dem BdSt mitteilte, wird aufgrund der verlorenen OB-Wahl eine mögliche Entfernung aus dem Amtsverhältnis ab dem 1.10.2024 gegenstandslos. Eine rückwirkende Entfernung aus dem Amt sei wiederum nicht möglich.

Foto: lja Enger-Tsizikov

Der Bund der Steuerzahler kritisiert

Es kann nicht sein, dass die Steuerzahler rd. fünf Jahre lang viel Geld für null Gegenleistung hinblättern mussten, weil die zuständige Behörde mit dem Disziplinarverfahren eines suspendierten OBs einfach nicht in die Puschen kam. Übrig bleiben die Fragen, ob es als Belohnung für das Nichtstun auch noch eine dicke Pension gibt – und wie viele Jahre es wohl braucht, um das zu klären. Klar ist: Ein solcher Vorfall befördert die Politikverdrossenheit!

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Autor des Artikels

René Quante

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