
Weichen für Digitalisierung gestellt
Bundesregierung greift BdSt-Forderungen auf
Was ist passiert?
Bund. Wie digital rückständig unser Staat zum Teil ist, hat die Coronapandemie schmerzhaft vor Augen geführt: Gesundheitsämter, die mit Faxgeräten und Tabellen versuchten, Infektionsketten nachvollziehen, betrugsanfällige Antragsverfahren für Hilfszahlungen, umständlich ausgestellte digitale Impfzertifikate und nicht zuletzt Schulen, denen es an Technik und Konzepten für den digitalen Fernunterricht fehlt. Die Baustellen der digitalen Staatsmodernisierung sind vielfältig.
Dabei sind diese Probleme nicht nur Anekdoten, die müde lächelnd oder resigniert kopfschüttelnd hingenommen werden sollten. Sie sind nicht nur handfeste Probleme für unsere Volkswirtschaft. Verwaltungen, die die Chancen der Digitalisierung nicht nutzen, kosten auch die Steuerzahler mehr Geld. Die konsequente Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen und Verwaltungsprozessen könnte Effizienzpotenziale in Milliardenhöhe heben, betonte auch der Normenkontrollrat, ein von der Bundesregierung eingesetztes Beratergremium für die Entbürokratisierung.
So hatte der Bund der Steuerzahler bereits im Schwarzbuch 2021/22 die Steuergeldverschwendung durch schleppende Digitalisierung analysiert. Dabei haben wir anhand konkreter Beispiele gezeigt, wo das Geld der Steuerzahler verschwendet wird, aber auch, was getan werden muss, um die digitale Staatsmodernisierung erfolgreich voranzutreiben.
Erfreulich ist, dass die Bundesregierung nun plant, wichtige Forderungen umzusetzen: In der Digitalstrategie der Bundesregierung sind Maßnahmen vorgesehen, die die digitale Staatsmodernisierung merklich voranbringen könnten. Zum einen sollen die Voraussetzungen für das sogenannte Once-Only-Prinzip geschaffen werden. Dieses besagt, dass Bürger und Unternehmen der Verwaltung Informationen nur einmal zur Verfügung stellen müssen. Bei weiteren Verfahren können dann die bereits vorliegenden Daten verwendet werden, wenn der Nutzer dem zustimmt. Dafür ist die sogenannte Registermodernisierung eine Voraussetzung, die nach Plänen der Bundesregierung weiter vorangetrieben werden soll.
Eine weitere Voraussetzung für eine digitale Staatsmodernisierung ist, dass Bürger sich elektronisch ausweisen können. Dass dies nutzerfreundlich und sicher erfolgen können muss, hatte auch der BdSt angemahnt. Mit dem neuen Personalausweis ist dies zwar grundsätzlich schon seit Jahren möglich, doch wird dies aber nur wenig genutzt, weil die Nutzung umständlich ist und es zu wenige Möglichkeiten für den Einsatz gibt. Diverse Projekte der alten Bundesregierung zur digitalen Identität hatten sich in eine Sackgasse manövriert. Erklärtes Ziel der neuen Bundesregierung ist laut der Digitalstrategie nun, die Nutzung des Online-Ausweises weiter zu vereinfachen.
Bisher scheitert die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auch daran, dass Gesetze einer elektronischen Erledigung im Wege standen. Daher forderten wir einen „Digital-TÜV“, der solche Hürden sucht und abbaut. Nun will die Bundesregierung mit einem „Digitalcheck“ Abhilfe schaffen, mit dem im Vorfeld von Gesetzgebungsverfahren geprüft werden soll, ob ein neues Gesetz auch digital umgesetzt werden kann.
Foto: Philipp Behm
Der Bund der Steuerzahler meint
Dass die Bundesregierung die digitale Staatsmodernisierung mit mehr Schwung vorantreiben will, ist richtig. Gut ist auch, dass sie dabei wichtige Teile unserer Forderungen aufgreift. Nun müssen die Vorhaben beherzt umgesetzt werden. Dabei darf aber nicht vergessen werden: Auch diese Projekte müssen wirtschaftlich und sparsam sein.
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