Newsletter

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Diese Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzrichtlinien. Diesen stimme ich zu.

Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder


Besuchen Sie uns

News Bild 1609
  • Berlin
  • Teure Fehler
17.10.2023

Wahlwiederholung in Berlin

Pannen-Wahl von 2021 richtete riesigen finanziellen Schaden an

Scrollenaccordion-icon

Was ist passiert?

Berlin. Am 26.9.2021 fanden in Berlin neben den Wahlen zum Bundestag auch die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus, den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen und ein Volksentscheid statt. Schon am Wahltag verbreiteten sich Berichte über unhaltbare Zustände vor und in den Wahllokalen.

Knapp 14 Monate später entschied der Verfassungsgerichtshof von Berlin nach Auswertung aller 2.256 Wahlprotokolle und der Prüfung der Schriftsätze von mehr als 3.000 Verfahrensbeteiligten, dass verfassungsrechtliche Standards nur durch die komplette Ungültigkeitserklärung der Berliner Wahlen „gewährleistet“ werden können.

So habe schon die Vorbereitung der Wahlen nicht den Anforderungen der Landeswahlvorschriften genügt. Am Wahltag hätten nach einer Prognose des Verfassungsgerichts nur 26 Prozent der Wahlberechtigten die Möglichkeit gehabt, ihre Stimme im Wahllokal abzugeben. Auf die Wahl in Präsenz habe aber jeder Wahlberechtigte einen verfassungsmäßigen Anspruch.

Zudem seien in mindestens fünf von zwölf Bezirken Stimmzettel aus anderen Wahlkreisen ausgegeben worden. Da auf falschen Stimmzetteln abgegebene Stimmen ungültig sind, seien die betroffenen Wähler faktisch von der Wahl ausgeschlossen worden. Einige Wahllokale seien mit Stimmzetteln unterversorgt gewesen und hätten stattdessen ungültige Kopien ausgehändigt. Andere Wahllokale hätten zwischenzeitlich geschlossen, ohne dass für die Wartenden erkennbar gewesen wäre, wann mit einer erneuten Öffnung zu rechnen sei. Stundenlange Wartezeiten vor den Wahllokalen und Stimmabgaben nach 18 Uhr, als bereits erste Prognosen über ein sich abzeichnendes „Kopf-an-Kopf-Rennen“ veröffentlicht wurden, hätten die wahlberechtigten Bürger zudem in ihren verfassungsrechtlich garantierten Rechten zur Teilnahme am demokratischen Willensbildungsprozess sowie die Grundsätze der Freiheit, Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl verletzt. Klar stellte der Verfassungsgerichtshof auch, dass die Wahlfehler nicht etwa durch eine unvorhergesehene Naturkatastrophe oder eine Sabotage, sondern vielmehr durch ein Organisationsverschulden der zuständigen Behörden des Landes Berlin bedingt gewesen seien.

Am 12.2.2023 fand in Berlin schließlich die Wiederholungswahl statt, die zu deutlichen Verschiebungen bei der Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus sowie in den Bezirksverordnetenversammlungen führte.

Aus dem noch vor der Wiederholungswahl beschlossenen Nachtragshaushalt geht hervor, dass der damalige Senat Kosten für die Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus, den Bezirksverordnetenversammlungen sowie ggf. zur Bundestagswahl Kosten in Höhe von insgesamt 39 Mio. Euro veranschlagt hatte.

Weitere Kosten fallen für die Übergangsgelder der ausgeschiedenen Abgeordneten, Senatoren und Staatssekretäre an. Um die Bezirksbürgermeister und -stadträte loszuwerden, die nun nicht mehr zu den neuen politischen Sitzverhältnissen in den Bezirksverordnetenversammlungen passen, wurde kurzerhand ein Gesetz beschlossen, das diesen bis zum Ende der Legislaturperiode im Herbst 2026 eine Freistellung bei vollen Bezügen und unter Anrechnung auf ihre Ruhegehaltsansprüche garantiert.

Bild: Alexander Kraus

Der Bund der Steuerzahler meint

Die Wiederholung der verfassungswidrigen Wahlen war alternativlos, hätte aber durch eine fähige Regierungsführung vermieden werden können.

Fragen an den Autor

Autor des Artikels

Alexander Kraus

Spenden Sie für unsere Arbeit!

Als gemeinnützige Organisation sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen um Steuergeldverschwendungen wie diese aufzudecken. Unterstützen Sie uns mit einer kleinen Spende damit wir weiterhin Steuergeldverschwendung aufdecken können.

Sag uns deine Meinung

Teil uns mit, was du
denkst!

Kommentare und Antworten

×

Name ist erforderlich!

Geben Sie einen gültigen Namen ein

Gültige E-Mail ist erforderlich!

Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

Kommentar ist erforderlich!

Akzeptieren der Bedingungen ist erforderlich!

bitte bestätigen

* Diese Felder sind erforderlich.

Sei der Erste, der kommentiert