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  • Niedersachsen
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17.10.2023

Verschusselte Vertragskündigung wird teuer

„Berufsversehen“ kommt Gebührenzahler teuer zu stehen

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Was ist passiert?

Hannover (NI). Rund 34.000 Tonnen Altholz, meist als Sperrmüll, fallen im Jahr in der Region Hannover an. Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Region Hannover (aha) musste in der Vergangenheit, abhängig von der Qualität, für die Verwertung oder die Deponierung dieses Holzes zahlen. Als der Zweckverband im Jahr 2020 die Altholzentsorgung ausschrieb, betrug der Zuzahlbetrag zwischen 12 und 20 Euro pro Tonne. Doch wegen der Energiekrise wird Altholz mittlerweile wieder zu einem positiven Preis gehandelt. Er lag im Sommer 2022 – nach Branchenangaben – je nach Holzart bei bis zu 65 Euro pro Tonne. Kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe können seitdem also aus der Verwertung von Alt­holz wieder Einnahmen erzielen, statt dafür zahlen zu müssen.

Dem hannoverschen Entsorger aha war dies im Sommer 2022 ebenfalls aufgefallen. Demnach startete er zunächst eine Ausschreibung für die Entsorgung von rund 34.000 t Altholz für den Zeitraum Oktober 2022 bis September 2023. Doch der Zweckverband zog diese Ausschreibung kurze Zeit später zurück, denn er hatte festgestellt, dass die Frist zur Kündigung der alten Verträge längst verstrichen war. Sie hatten sich also für aha – zu den mittlerweile völlig markt­unüblichen Bedingungen – um ein weiteres Jahr verlängert.

Auf konkrete Nachfrage des Bundes der Steuerzahler zur Höhe des finanziellen Schadens dieses Versäumnisses sprach der aha-Geschäftsführer verschleiernd von einem „Opportunitätsgewinn“ und bezifferte diesen auf circa 700.000 Euro. Er will mit seiner akademischen Ausdrucksweise wohl verbergen, dass der öffentliche Betrieb zulasten der Gebührenzahler nicht nur Überschüsse in Höhe von 700.000 Euro vorbeiziehen ließ, sondern für die Altholzverwertung sogar noch zahlte. Doch dieser Beschönigungsversuch ist misslungen.

Ob Verantwortliche für die Misswirtschaft zur Rechenschaft gezogen werden? Darauf gibt es keine Antwort. Stattdessen hieß es zur Nichtbeachtung der Kündigungsfristen lapidar: „Es war ein Berufsversehen.“ Der aha-Geschäftsführer hielt leider auch die versprochene lückenlose und transparente Kommunikation des Unternehmens nicht ein. Aha fehlte letztlich der Wille zur Aufklärung des Altholz-Schlamassels.

Foto: Klaus Eppele – stock.adobe.com

Der Bund der Steuerzahler kritisiert

Ein kommunaler Abfallwirtschaftsbetrieb macht wegen grober Unachtsamkeit Verluste in Millionenhöhe und verspielt weiteres Vertrauen bei der öffentlichen Aufklärung der Altholz-Panne. So darf man nicht mit Gebührenzahlern umgehen.

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Autor des Artikels

Bernhard Zentgraf

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