Unnütze Werbung auf Steuerzahlers Kosten
Eine Megawerbefläche kostet die Steuerzahler viel Geld bei fraglichem Nutzen
Was ist passiert?
Schwerin (MV). In Schwerin ist die Fläche an einem Parkhaus gegenüber dem Schloss vielen bekannt. Seit Jahren wirbt das Land hier mit wechselnden Motiven mal um Fachkräfte, mal für den Tourismus. Zuletzt enthüllte man Ende Juni ein neues Großplakat mit dem Motto: Eine Stadt. Ein Land. Ein Ziel: UNESCO-Welterbe für das Residenzensemble Schwerin. Auf den 264 Quadratmetern Fläche ist unter anderem das Schweriner Schloss zu sehen, welches das Herzstück des Ensembles bildet, mit dem sich die Stadt Schwerin um die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste bemüht. Aus der Staatskanzlei heißt es dazu: „Dieses Banner zeigt unser gemeinsames Ziel von Stadt und Land: Wir möchten, dass die Bewerbung erfolgreich ist und Schwerin Weltkulturerbe wird. Mit dem neuen Banner lenken wir die Aufmerksamkeit auf den Bewerbungsprozess und zeigen, dass die Ambition für das Residenzensemble unserer Landeshauptstadt große Unterstützung findet…“
Doch gut gemeint, ist längst nicht immer gut gemacht. Für satte 36.485,40 Euro für Gestaltung, Herstellung und Anmietung der Fläche bekommt man davon nicht viel zu sehen. Denn die Parkhauswand, die das Land hier seit Jahren regelmäßig anmietet, ist durch die Bäume, die direkt davorstehen, schon seit längerem beim Vorbeifahren kaum noch zu erfassen und auch aus der Entfernung verstellen Bäume die Sicht. Der Nutzen einer solchen Werbung darf in zweierlei Hinsicht in Frage gestellt werden: Rechtfertigt das Ziel eine Unterstützung für die Bewerbung Schwerins um einen Eintrag als Welterbe diesen Aufwand und wie sinnvoll ist es, eine Fläche zu nutzen, deren Botschaft sich maximal im Spätherbst und Winter transportieren lässt? Auf eine Anfrage unsererseits dazu reagiert man in der Staatskanzlei äußerst verschnupft. Kritik – und sei sie noch so berechtigt – ist nicht gern gesehen.
Foto: Michaela Skott
Der Bund der Steuerzahler meint
Diese Werbung ist überflüssig, vor allem deshalb, weil die Fläche längst nicht mehr gut sichtbar ist, aber auch weil der Inhalt hinterfragt werden muss. Das Land sollte die Werbung auf dieser Fläche grundsätzlich einstellen.
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