
Übertriebene Brückensanierung
200.000 Euro für eine Brücke, die keiner kennt und niemand braucht.
Was ist passiert?
Gifhorn (NI). Will ein Ortsunkundiger diese Brücke besichtigen, muss er unter Umständen länger suchen: Wegweiser oder Hinweisschilder gibt es nicht. Ihren Namen verdankt die steinerne Bogenbrücke aus Bruchsteinmauerwerk Napoleon Bonaparte, der sie 1803/1806 mit seinen Truppen passiert haben soll. Die Brücke aus dem Jahr 1750 war einst Teil der historischen Handelsund Heerstraße von Braunschweig nach Lüneburg und steht unter Denkmalschutz. Durch das niedersächsische Denkmalschutzgesetz ist die Stadt Gifhorn zu ihrem Erhalt verpflichtet. Bei der Sanierungsentscheidung waren ihr also ein Stück weit die Hände gebunden.
Bei der konkreten Umsetzung der Sanierung schoss die Stadtverwaltung jedoch über das Ziel hinaus: Statt zu einem rein denkmalschutzgerechten Erhalt der Brücke entschied sich die Stadtverwaltung, die instabile Brücke wieder „erlebbar“ – also begehbar – zu machen. Auf Nachfrage des Bundes der Steuerzahler teilte die Stadt mit, weitere Sanierungsvarianten, aus denen der Stadtrat hätte wählen können, seien seitens der Verwaltung nicht erarbeitet worden.
Um die Begehbarkeit der Brücke zu gewährleisten, musste sie allerdings auch modernen Anforderungen an Statik und Sicherheit genügen. So musste beispielsweise direkt neben dem historischen Geländer – dessen Höhe aus Denkmalschutzgründen nicht verändert werden durfte – ein weiteres, nur minimal höheres Metallgeländer installiert werden. Dieses dient als Umlaufsperre und hindert gleichzeitig KFZ an der Befahrung der historischen Brücke.
Besonders ärgerlich ist die aufwendige Sanierung deshalb, weil die Napoleonsbrücke so gut wie niemand nutzt, weil sie – genau genommen – ins Nirgendwo führt. Auch wenn die Stadt Gifhorn darauf verweist, dass die Brücke in ein Rad- und Wanderwegenetz eingebunden sei, endet der Weg am Nordende der Brücke in einer Sackgasse. Auch der Wasserlauf, den die Brücke einst überspannte, ist nur noch ein kleiner Tümpel. Die wenigen Radfahrer und Wanderer, die sich in das Waldstück verirren, können daher ebenso gut den Weg nutzen, der schon seit vielen Jahren direkt neben der Brücke verläuft.
Foto: Jan Vermöhlen

Der Bund der Steuerzahler kritisiert
Der Denkmalschutz hat seine Berechtigung, sollte jedoch nicht zum Selbstzweck werden. Mitteleinsatz und Nutzen müssen in einem akzeptablen Verhältnis zueinander stehen. Dann eröffnet sich „Eigentümern“ auch ein gewisser Spielraum, den sich Steuerzahler in Gifhorn gewünscht hätten.
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