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09.11.2021

Teurer Grunderwerb für die neue Technische Universität in Nürnberg

Überteuerter Erwerb eines Grundstücks für die neue TU in Nürnberg erhitzt die Gemüter

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Was ist passiert?

München/Nürnberg (BY). Um den Technologiestandort Bayern voranzubringen und gleichzeitig Nürnberg, die zweitgrößte Stadt im Freistaat, aufzuwerten, soll dort eine neue Technische Universität (TU) angesiedelt werden. „Sie soll sich in Forschung, Lehre und Transfer mit den großen gesellschaftlich relevanten Zukunftsfragen der Technikwissenschaften befassen und eine Universität mit deutschlandweitem Modellcharakter werden“, so das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Doch wo sollte die neue Uni errichtet werden? Die Suche nach einem geeigneten Grundstück war alles andere als einfach. „Unter Berücksichtigung der von der Strukturkommission vorgeschlagenen und vom Ministerrat beschlossenen Standortvorgaben, insbesondere zur Größe und verkehrlichen Anbindung, hat die Immobilien Freistaat Bayern eine Markterkundung vorgenommen“.

Als offenbar einzige Option verblieb ein rund 37 Hektar großes ehemaliges Bahngrundstück an der Brunecker Straße in Nürnberg, dessen Wert der Gutachterausschuss der Stadt Nürnberg auf rund 46 Mio. Euro taxiert haben soll. Doch der Eigentümer wollte fast das Doppelte. Der Kaufpreis sei „nicht verhandelbar“ gewesen. Also hat die Bayerische Staatsregierung dem Vernehmen nach rund 90 Mio. Euro in die Hand genommen und das Grundstück erworben.

Ein Überwertankauf? Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr teilte jedenfalls dem Bund der Steuerzahler u. a. mit, dass aufgrund der vorgenommenen Markterkundung der Grundstückserwerb „alternativlos“ gewesen sei und es sich um „die einzig wirtschaftliche Möglichkeit der Bedarfsdeckung“ gehandelt habe. Dies ergebe sich schon allein aus der „erforderlichen Größe und den Spezialbedarfen, die eine neue und innovative Technische Universität mit sich bringt“.

Zwar habe der Kaufpreis „über dem gutachterlich ermittelten Verkehrswert“ gelegen. Der Erwerb solcher Grundstücke sei aber ausnahmsweise zulässig, wenn er – wie in diesem Fall – „die einzig wirtschaftliche Möglichkeit der Bedarfsdeckung“ und ohne Alternative sei.

Der Bayerische Oberste Rechnungshof hatte diesen Grundstückserwerb gerügt. Es seien „wesentliche Verfahrensschritte“, die dem Erwerbsprozess hätten vorausgehen sollen, „nicht oder nur unzureichend eingehalten worden“. Dabei handele es sich zum Beispiel um ein „vorgelagertes Flächenmanagement“, das gewährleisten soll, dass die wirtschaftlichste Lösung zum Zuge kommt.

Foto: Maria Ritch/Michael Stocker

Der Bund der Steuerzahler meint

Teure Grundstücksankäufe sind den Steuerzahlern schwer vermittelbar. Diese haben dabei – im Gegensatz zu den Veräußerern – keinen Grund zum Lachen.

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Autor des Artikels

Maria Ritch

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