
Teure Abschiebungshafteinrichtung
Kostenexplosion bei der neuen Abschiebungshafteinrichtung in Hof
Was ist passiert?
München/Hof (BY). Weigern sich abgelehnte Asylbewerber, Deutschland innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen, werden sie abgeschoben. Um eine Abschiebung von in Haft genommenen Asylbewerbern sicherzustellen, werden sie in sogenannten Abschiebungshafteinrichtungen vorübergehend untergebracht.
Zur Erweiterung ausgeschöpfter Kapazitäten für die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber hat der Freistaat Bayern neben dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Hof auf einem staatseigenen 11.484 qm großen Grundstück eine neue fünfgeschossige Hafteinrichtung gebaut. Es entstanden 150 Haftplätze. Es werden vorwiegend Einzelhafträume, aber auch einige Gemeinschaftshafträume sowie behindertengerechte Zellen vorgehalten. Damit ist das neu gebaute Hofer „Abschiebegefängnis“ die größte Abschiebeeinrichtung im Freistaat Bayern.
Die neue Abschiebungshafteinrichtung wurde nach einem eingehenden Probebetrieb Ende Oktober 2021 vollständig in Betrieb genommen. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz ging im April 2018 für das Bauprojekt noch von einer Schätzsumme in Höhe von 30 Mio. Euro aus. „Der Besuch in Hof fand noch vor Beginn der Projektplanung statt. Es wurde dort naturgemäß nur eine überschlägige Ersteinschätzung der möglichen Baukosten auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus vorangegangenen, herkömmlichen Bauvorhaben vorgenommen. Zu diesem Zeitpunkt gab es für das in Bayern bisher einzigartige Projekt noch keine Bauunterlagen wie etwa Flächenbedarfsplan oder Sicherheitskonzept“, so der Bayerische Staatsminister der Justiz.
Schließlich beliefen sich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags genehmigten Gesamtkosten auf 78,5 Mio. Euro. Für die Justizvollzugsanstalt Hof einschließlich der angeschlossenen Einrichtung für Abschiebungshaft wurden 96 zusätzliche Planstellen geschaffen, von denen 86 bis August 2022 besetzt waren.
Doch die Auslastung des neuen „Abschiebegefängnisses“ ist bisher gering. Die durchschnittliche monatliche Belegungsquote lag z. B. im Januar 2022 noch bei rund 35 Prozent, im März des gleichen Jahres bei rund 23 Prozent und im Mai 2022 bei rund 27 Prozent.
„Die Anzahl der Personen, gegen die in bayerischen Abschiebungshafteinrichtungen auf richterliche Anordnung hin Haft vollzogen wird, ist von zahlreichen Faktoren abhängig und unterliegt daher Schwankungen. Ich gehe davon aus, dass die verhältnismäßig geringe Auslastung zu einem wesentlichen Teil auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen ist […]“, teilte der Bayerische Staatsminister der Justiz dem Bund der Steuerzahler mit.
Foto: Maria Ritch/Michael Stocker
Der Bund der Steuerzahler meint
Am Ende werden wieder einmal die Steuerzahler zur Kasse gebeten.
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