
Staatssekretäre im Dauer-Sonderurlaub
Bis zu 49.000 Euro höhere Pension für Staatssekretäre dank Dauersonderurlaub
Was ist passiert?
Rheinland-Pfalz. Staatssekretäre sind hohe politische Beamte, die, anders als Beamte auf Lebenszeit, unter Beachtung des Willkürverbots jederzeit aus ihrem Amt entlassen werden können. Insofern wären jahrelange Sonderurlaube unnötig – erst recht, wenn ein Staatssekretär diesen für sich selbst beantragt!
Das Land Rheinland-Pfalz sieht das jedoch anders. So wurde drei Staatssekretären ein langer Sonderurlaub eingeräumt, damit sie woanders arbeiten können. Diese Sonderurlaube dauerten personenabhängig von 13 Monaten bis zu 10 Jahren! Amtsbezüge erhalten die Dauerurlauber zwar nicht – aber die Zeit des Sonderurlaubs soll als ruhegehaltsfähige Amtszeit anerkannt werden, sodass sich die späteren Pensionen dadurch erhöhen.
Dabei gibt es juristische Probleme, denn eine solch lange Urlaubsdauer scheint weder von der Gesetzeslage noch von der Rechtsprechung gedeckt. Darauf weist neben dem Bund der Steuerzahler auch der Landesrechnungshof hin. Nach Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts sind längerfristige Beurlaubungen selbst aus wichtigem Grund nur ausnahmsweise anzuerkennen. Bereits Beurlaubungen von sechs Monaten gelten als besonders lang. Das sieht die Landesregierung natürlich anders – und wo kein Kläger, da kein Richter.
In einem Fall wurde der Sonderurlaub zwischenzeitlich beendet, die beiden anderen laufen noch weiter. Doch was wird die Steuerzahler der Sonderurlaubs-Spaß kosten, wenn die Staatssekretäre in das Pensionsalter kommen? Dazu wollte die Staatskanzlei dem BdSt nicht einmal grobe Schätzungen nennen. Lieber wurde darauf verwiesen, dass die Rückkehr der Beurlaubten jederzeit möglich sei – selbst bei dem Dauerurlauber, der schon seit rund 10 Jahren nicht mehr aktiv als Staatssekretär arbeitet.
Demgegenüber geht der Landesrechnungshof im Einzelfall von einer um bis zu 49.000 Euro im Jahr erhöhten Pension aus. Je nachdem, wie alt die Ruheständler werden, geht es also um sechs- bis siebenstellige Mehrausgaben, die aus den Sonderurlauben resultieren.
Foto: roman raizen auf Unsplash
Der Bund der Steuerzahler kritisiert
Bis zu 10 Jahre unbezahlten Sonderurlaub nehmen und dafür später im Ruhestand auch noch eine weit höhere Pension kassieren? Was im Staatsdienst von Rheinland-Pfalz für verdiente Parteigenossen möglich ist, ist weder fair noch gerecht – vielmehr ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler.
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