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  • Rheinland-Pfalz
  • Teure Imagepflege
19.10.2022

Rote Karte für grüne Facebook-Werbung

Zweifelsfrei illegale Werbepraxis wird für vierfache Kosten trotzdem begutachtet

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Was ist passiert?

Rheinland-Pfalz. Bei Facebook ist es möglich, Werbung zielgruppengenau zu schalten. Das Portal kennt schließlich seine Nutzer und ihre Interessen sehr genau. So ist es möglich, Beiträge nur bei potenziell Interessierten zu bewerben. Für Werbetreibende ist das effizient und solange dies eine private Firma so handhabt, ist das kein Problem. Wenn aber der Staat Werbung nach Parteipräferenz schaltet, wird das Neutralitätsgebot verletzt. Dieses besagt, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung nicht „ihren“ Parteien zu Hilfe kommen oder Oppositionsparteien bekämpfen darf. Doch das damalige rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, das von den Grünen geführt wurde, verstieß ganze 3 Jahre lang gegen dieses Neutralitätsgebot.

Von September 2018 bis einschließlich September 2021 wurden rund 130 Werbeanzeigen u. a. mit der Zielgruppe „Bündnis 90/Die Grünen“ geschaltet. Nur im Zeitraum Weihnachten 2020 bis zum 14. März 2021 pausierte diese Praxis wegen der anstehenden Landtagswahl.

Das ZDF-Magazin „Royale“ hatte diese anrüchige Werbepraxis zuerst enttarnt. Kaum aufgeflogen räumte das Umweltministerium gegenüber dem Bund der Steuerzahler unumwunden ein, dass diese Werbepraxis „absolut falsch und inakzeptabel“ gewesen sei – jedoch sei dies ohne Wissen der Hausleitung geschehen. Sofort nach Bekanntwerden sei diese Praxis eingestellt worden.

Anschließend setzte das Ministerium auf Aktionismus, um die grünen Kohlen aus dem Feuer zu holen: Was könnte da besser sein als ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, um die Vorwürfe zu klären und die Social-Media-Arbeit neu aufzustellen? Satte 45.000 Euro kostete das Gutachten, das im März 2022 veröffentlicht wurde. Die wenig überraschende Quintessenz: Aus Neutralitätsgründen war es falsch gewesen, das grüne Wählerklientel als Zielgruppe auszuwählen.

Foto: Brett Jordan von Unsplash (Symbolbild)

Der Bund der Steuerzahler meint

Dass es nicht rechtens ist, eine parteinahe Klientel per steuerfinanzierter Zielgruppenwerbung zu beglücken, war dem Ministerium so klar, dass es diese Praxis sofort beendete. Insofern hätte auch nicht die 4,5-fache Summe der beanstandeten Facebook-Werbung für ein überflüssiges Gutachten ausgegeben werden müssen.

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Autor des Artikels

René Quante

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Bemerkungen :

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    Hans Lehmann 14/11/2022 um 18:36

    Spätestens nach der Beauftragung des Gutachtens, welches ja nur zur möglichen Abwehr der Bestätigung dieser beeinflussten Informationskampanien, müssten die beauftragenden Personen die Verantwortung und Kosten übernehmen.


    Bei jedem Unternehmen würde so eine Entscheidung den Unternehmer persönlich belasten.

  • user
    Bernhard Willems 19/10/2022 um 12:15

    Für die Kosten für dieses Gutachten müssten der/die Auftraggeber persönlich in Anspruch genommen werden. Man könnte das mE. böswillig sogar als Untreuehandlung werten.

    • user
      Manfred jordan 20/10/2022 um 07:06

      Das Ist Veruntreuung , denke ich. Das Problem ist jedoch immer das Gleiche: Egal was aufgedeckt wird, es hat absolut keine Konsequenzen für die Verschwender. Sie könne gar, wie im vorliegenden Fall, fröhlich noch einen drauf setzen. Da auch de BdS keine Möglichkeit hat hier etwas zu verändern, kann er nur weiter berichten. Armes Deutschland.