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  • Sachsen-Anhalt
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17.10.2023

Rechtsstreitigkeiten kosten Millionen

Familienstreit vor Gericht – Verlierer ist immer der Steuerzahler

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Was ist passiert?

Sachsen-Anhalt. Landkreise müssen eine Vielzahl von Aufgaben erfüllen, z. B. als örtliche Träger der öffentlichen Jugend- und Sozialhilfe. Zur Finanzierung sind sie auf Landeszuweisungen und Einnahmen aus der Kreisumlage angewiesen. Letztere liegt in einigen Landkreisen inzwischen bei deutlich mehr als 40 Prozent.

Gegen die damit verbundene Belastung wehren sich die betroffenen Kommunen in derzeit fünf Landkreisen. Es verwundert nicht, dass die meisten Klagen im Zusammenhang mit der jährlichen Festsetzung der Kreisumlage im Salzlandkreis und im Landkreis Mansfeld-Südharz zu verzeichnen sind. Diese haben seit Jahren sehr hohe Kreisumlagesätze, in Mansfeld-Südharz beispielsweise beträgt dieser derzeit 47 Prozent.

Die Landesregierung und der Landesgesetzgeber sind zwar nicht direkt an den Auseinandersetzungen beteiligt. Nach Meinung der Betroffenen liegen die Hauptursachen der Streitigkeiten aber darin begründet, dass die Kommunen in Sachsen-Anhalt seit Jahren unterfinanziert sind. Insofern sind die inzwischen mehr als 100 Klagen von Gemeinden gegen die Kreisumlagen der Jahre 2016 bis 2022 auch vor diesem Hintergrund zu sehen. Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht schon in einer grundlegenden Entscheidung vom 31.1.2013 zur Unterfinanzierung des kommunalen Bereichs ausgeführt: „Ist die eigene Finanz­ausstattung des Kreises unzureichend, so muss er sich seinerseits an das Land (den Landesgesetzgeber) halten; er kann seine Finanznot nicht auf die kreisangehörigen Gemeinden abwälzen.“

Die mit dem Verfassungsgrundsatz des Gleichranges der finanziellen Interessen der kommunalen Gebietskörperschaften notwendige Lösung lässt sich in der Verwaltungspraxis in Sachsen-Anhalt derzeit nicht erkennen und führt in der kommunalen Familie vermehrt zu Streitigkeiten. Der Streitwert der derzeit im Landkreis Mansfeld-Südharz noch offenen 26 Verfahren beträgt rund 116 Mio. Euro, im Salzlandkreis sind es für die insgesamt 67 Verfahren rund 75 Mio. Euro. Eine überschlägige Schätzung des Landkreises Mansfeld-Südharz geht von rund 8 Mio. Euro Anwalts- und Gerichtskosten für den Fall aus, würden alle Klagen über alle Instanzen hinweg ausgefochten.

Egal wer gewinnt, ob Kommune oder Landkreis: In jedem Fall verliert der Steuerzahler Millionenbeträge! Im Fall des Salzlandkreises hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg im November 2022 die Klage von 14 Kommunen gegen die Kreisumlagefestsetzung von 2018 abgewiesen, da diese verfahrensfehlerfrei erfolgt sei. Damit müssen jetzt die betroffenen Gemeinden wie z. B. die Stadt Hecklingen die entsprechenden Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Hinzu kommen weitere Aufwendungen für den zusätzlichen Zeitaufwand verschiedener Mitarbeiter – insbesondere in den zuständigen Bereichen Recht und Finanzen. Der Salzlandkreis schätzt für alle Verfahren allein für den Fachdienst Rechtsangelegenheiten einen zusätzlichen Zeitaufwand von 1.300 Arbeitsstunden.

Das Land hat aus seiner Sicht zwar einiges getan, um die Kommunen bei der Festsetzung der Kreisumlage zu unterstützen. Durch einzelne Maßnahmen konnte es allerdings keinen Durchbruch und keine Auflösung der Konfliktsituation erreichen. Die Hilfeschreie der Kommunen und Landkreise halten an und machen auf die aus ihrer Sicht letztlich nicht auskömmlichen Finanzen des kommunalen Raumes aufmerksam.

Aus Steuerzahlersicht sollten die Millionenbeträge, die für Rechtsstreitigkeiten innerhalb der kommunalen Familie aufgewendet werden, für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben genutzt werden. Es ist notwendig, durch ein neues Finanzausgleichsgesetz ab 2024 und entsprechende Regelungen, die Spannungen aus der Kreisumlageentscheidung zu nehmen. Dies würde zu weniger Klageverfahren, in jedem Fall zur Reduzierung von unnötigem Personalaufwand und letztlich zu Einsparungen von Steuergeld führen.

Foto: Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V.

Alternative Investition

Für die sich abzeichnenden Ausgaben in Höhe von mindestens rund 20 Mio. Euro für Gerichte, Anwälte sowie Personal- und Verwaltungsaufwand könnten mindestens 5 Zweifelder-Sporthallen neu gebaut und damit dem Sanierungsstau in diesem Bereich entgegengewirkt werden.

Der Bund der Steuerzahler kritisiert

Klagen zwischen öffentlichen Gebietskörperschaften zur Feststellung eventuell rechtswidriger Vorgehensweisen zur Festsetzung der Kreisumlage sind aus Sicht der Betroffenen zwar nachvollziehbar, aber grundsätzlich nicht geeignet, um die Probleme zu lösen. Dabei wird für Rechtsstreitigkeiten unnötig Steuergeld in Millionenhöhe verschleudert. Nur durch eine ausreichende Finanzausstattung der Gemeinden und Landkreise kann das Land die Situation entschärfen und die Anzahl der Klageverfahren minimieren.

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Autor des Artikels

Ralf Seibicke

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