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  • Thüringen
  • Teure Diener
19.10.2022

Parlamente zu groß und zu teuer

Mitteldeutschland braucht Parlamentsreformen!

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Was ist passiert?

Dresden (SN)/Erfurt (TH)/Magdeburg (ST). In allen 3 mitteldeutschen Ländern wird von Zeit zu Zeit über Parlamentsreformen diskutiert. In diesem Zusammenhang geht es auch um wichtige finanzielle Stellschrauben im Bereich der Politikfinanzierung. So könnten durch eine Änderung der Zahl der Wahlkreise die Größe der Landtage verändert sowie wichtige Ausgabepositionen, die aus Steuermitteln finanziert werden, beeinflusst werden.

Die Landtage von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt haben zusammen 306 Abgeordnete bei rund 8,4 Mio. Einwohnern. Wird die Zahl der Einwohner je Abgeordnetem in den Flächenländern als wichtiger Maßstab zugrunde gelegt, dann ergibt sich für alle Flächenländer der Durchschnitt von 50.564 Einwohnern je Abgeordnetem.

Sachsen allerdings liegt bei 4.056.941 Einwohnern und 119 Abgeordneten bei einem Wert von 34.092, Thüringen kommt bei 2.120.237 Einwohnern und 90 Parlamentariern auf nur rund 23.558 – und in Sachsen-Anhalt sind es bei 2.180.684 Einwohnern und 97 Abgeordneten sogar noch weniger, nämlich nur 22.481 Einwohner je Abgeordnetem.

Alle 3 mitteldeutschen Landtage leisten sich also, bezogen auf die Einwohnerzahl, deutlich mehr Abgeordnete als der Durchschnitt der anderen Flächenländer. Die Abweichungen zum Durchschnitt sind so erheblich, dass sie auch nicht mit dem Hinweis auf große Bundesländer erklärt werden können.

Ein möglicher rechnerischer Vergleich mit dem Land Niedersachsen zeigt die gravierende Diskrepanz und erhebliche Besserstellung der mitteldeutschen Landtage auf. In Niedersachsen wird die Arbeit im Landtag von nur 137 Abgeordneten für rund 8 Mio. Einwohner geleistet. Bei einer moderaten Reduzierung von jeweils 20 Abgeordneten in jedem der drei Landtage würde immer noch eine weit überdurchschnittliche und großzügige Ausstattung bestehen.

Jeder Abgeordnete kostet die Steuerzahler die monatliche Diät und die steuerfreie Aufwandsentschädigung.

Daneben erhalten die Abgeordneten viele weitere finanzielle Leistungen, beispielsweise die Erstausstattung der Abgeordnetenbüros und Aufwendungen für die Beschäftigung und die Fortbildung der Mitarbeiter in den Wahlkreisbüros. Die teilweise exorbitanten Altersversorgungsansprüche der Abgeordneten sind hier noch nicht einmal enthalten.

Wenn in jedem der 3 Landtage nur 20 Abgeordnete weniger säßen, könnten in einer 5-jährigen Legislaturperiode in jedem Landeshaushalt Millionen eingespart werden: In Sachsen betragen die Zusatzkosten – bei einer Diät von rund 6.237 Euro und einer monatlichen Aufwandsentschädigung von 3.357 Euro – in 5 Jahren rund 11,5 Mio. Euro, in Thüringen betragen die Zusatzkosten der 20 Abgeordneten bei einer monatlichen Diät von rund 6.037 Euro und einer Aufwandsentschädigung von fast 1.800 Euro rund 9,4 Mio. Euro und in Sachsen-Anhalt bei einer Diät von rund 7.440 Euro und einer Aufwandsentschädigung von rund 1.981 Euro für 5 Jahre rund 11,3 Mio. Euro – ohne die weiteren finanziellen Leistungen und die hohen Altersversorgungsansprüche.

Foto: Bund der Steuerzahler Thüringen e.V.

Alternative Investition

Für jährlich rund 6 Mio. Euro könnten rund 80 Linienbusse in allen drei mitteldeutschen Bundesländern täglich vier Stunden zusätzlich fahren.

Der Bund der Steuerzahler kritisiert

Alle 3 Länder müssen so schnell wie möglich das Wahlrecht reformieren. Die Zahl der Wahlkreise sollte soweit verringert werden, dass die Landtage künftig mindestens 20 Abgeordnete weniger aufweisen.

Auch die außerordentliche Selbstbedienung bei den exorbitanten Altersversorgungsansprüchen der Abgeordneten muss dringend reduziert werden.

Autoren des Falls

Thomas Meyer (Sachsen)

Dr. Wolfgang Oehring (Thüringen)

Ralf Seibicke (Sachsen-Anhalt)

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