
Mit dem Taxi auf kurzem Weg zur Grundschule
Wegen schlechter Straßen ist ein Schulweg für Grundschüler nicht sicher genug
Was ist passiert?
Braunschweig (NI). Obwohl die ersten Bewohner des Braunschweiger Neubaugebiets „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“ bereits 2019 ihre Häuser bezogen haben, sind Straßen und Gehwege dort noch immer nicht fertig. Das hängt auch mit den offenbar unzureichenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Braunschweig und dem privaten Investor zusammen, der das Baugebiet erschließt und vermarktet. In dem Vertrag ist unter anderem geregelt, dass der Investor mit dem Endausbau der Straßen erst dann beginnen darf, wenn mindestens 75 Prozent der Wohnhäuser fertiggestellt sind.
Statt der im Bebauungsplan genannten 400 Wohneinheiten plant der Investor jedoch die Errichtung von mehr als 650 Einheiten. Zwar liegt er auch damit innerhalb des ihm bauplanerisch und vertraglich zugestandenen Rahmens, doch dauert es entsprechend länger, bis die für den Beginn des Endausbaus der Straßen vorgesehene Fertigstellungsquote erreicht ist.
Das hat unter anderem zur Folge, dass auf den provisorischen Baustraßen innerhalb des Baugebiets noch immer Baustellenverkehr herrscht. Eigene Fuß- oder Fahrradwege gibt es bisher nicht. Die am Wegesrand gelagerten Baumaterialien und abgestellte Privatfahrzeuge erschweren die Übersicht zusätzlich. Für Schulkinder ist deshalb nach Einschätzung der Polizei der rund 1 km lange Fußweg zur Grundschule Rautheim nicht sicher genug.
Als gesetzmäßiger Träger der Schülerbeförderung sah sich die Stadt Braunschweig daher gezwungen, den Grundschülern für diese kurze Strecke – auf Antrag von Eltern – eine Taxibeförderung zu gewähren. Die ersten Anträge wurden im August 2019 gestellt. Später wurden täglich bis zu 18 Schüler mit dem Taxi zur Grundschule gebracht und nach dem Unterricht wieder abgeholt. Die Kosten für die Taxibeförderung beliefen sich – trotz zwischenzeitlich pandemiebedingter Schulschließungen – bis Ende des vergangenen Schuljahrs (Juli 2022) auf fast 40.000 Euro. Die Stadt und somit die Steuerzahler kommen dafür auf.
Auf Nachfrage teilte die Stadt Braunschweig dem Bund der Steuerzahler mit, dass eine Weiterreichung der entstandenen Kosten an den Investor aufgrund des bereits geschlossenen städtebaulichen Vertrags nachträglich nicht möglich sei. Für künftige Verträge solle allerdings die Aufnahme einer entsprechenden Vertragsklausel geprüft werden.
BdSt kritisiert
Die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Investor waren unzureichend. Bei einem Neubaugebiet dieser Größenordnung sollte ein Erschließungsträger dazu verpflichtet sein, frühzeitig einen sicheren, wenn auch zunächst nur provisorischen Schulweg herzustellen. Der Allgemeinheit dürfen die Kosten einer Individualbeförderung zur Grundschule nicht aufgebürdet werden.
Foto: Jan Vermöhlen

Alternative Investition
Für 40.000 Euro hätten an Braunschweiger Schulen rund 200 Anlehnbügel (400 Stellplätze) für Schüler errichtet werden können, die mit dem Rad zur Schule fahren.
Der Bund der Steuerzahler kritisiert
Die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Investor waren unzureichend. Bei einem Neubaugebiet dieser Größenordnung sollte ein Erschließungsträger dazu verpflichtet sein, frühzeitig einen sicheren, wenn auch zunächst nur provisorischen Schulweg herzustellen. Der Allgemeinheit dürfen die Kosten einer Individualbeförderung zur Grundschule nicht aufgebürdet werden.
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Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Dort verkehrt doch die Buslinie 412, die auch an der Grundschule Rautheim hält. Hier könnte man die Linienführung anpassen und zusätzliche provisorische Haltestellen einrichten. Das wäre auf Dauer billiger als Taxis.