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09.10.2024

Mike Singer singt nicht

Vertraglich vereinbartes Konzert kurzfristig abgesagt

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Was ist passiert?

Kehl (BW). Bekannt aus TV-Formaten wie „Deutschland sucht den Superstar“ oder „Germany´s next Topmodel“, dazu ausgestattet mit einer großen Fanbase meist weiblicher Teenager – Mike Singer ist auf den Bühnen der Republik kein Unbekannter. Das sah auch die Stadt Kehl so und verpflichtete den 24-jährigen Popsänger als musikalischen Hauptakt für ein Volksfest in seiner Heimatstadt. „Der Vertrag wurde am 26. Januar 2024 unterzeichnet“, hieß es auf Anfrage des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg aus dem Kehler Rathaus.

So weit, so unspektakulär. Ungewöhnlich wurde es dann allerdings ein paar Monate später. Mitte April gab Mike Singer via Social-Media-Kanal seinen Auftritt beim „Messdi“ am zweiten Mai-Wochenende bekannt. Kurze Zeit später war die Terminankündigung dann schon wieder verschwunden. Der Grund: Die Stadt Kehl hatte den Auftritt des Sängers kurzfristig abgesagt. 

Begründet wurde diese Absage seitens der Stadt gegenüber dem BdSt wie folgt: „Aufgrund von früheren Auftritten […] und der Sicherheitsanalyse war die Organisatorin und das mit der Erstellung des Sicherheitskonzeptes beauftragte Unternehmen der Auffassung, dass der Auftritt von Mike Singer beim Kehler „Messdi“ als frei zugängliche Veranstaltung durchführbar ist. Bei der Finalisierung des Sicherheitskonzepts kamen alle Beteiligten – das Polizeirevier Kehl, der Bereich Ordnungswesen der Stadt Kehl und die Kehl Marketing – zum Schluss, von einem Auftritt des bekannten Sängers auf dem frei zugänglichen Marktplatz aus Sicherheitsgründen abzusehen. Aufgrund der Beliebtheit von Mike Singer konnte ein unkontrollierter Ansturm von Fans nicht ausgeschlossen werden; das Risiko, dass die Platzkapazität nicht ausreicht, wurde letztlich als zu hoch bewertet. Die Kehl Marketing als Organisatorin des „Messdi“ und das mit dem Sicherheitskonzept beauftragte Unternehmen haben sich dieser Einschätzung angeschlossen, da kein Risiko eingegangen werden konnte.“

Auf BdSt-Nachfrage, ob mit der Agentur des Sängers bereits Verträge abgeschlossen wurden, die die Stadt durch die kurzfristige Absage des Konzerts jetzt zu Zahlungen verpflichten, hieß es seitens der Stadtverwaltung kurz und knapp: ja. Bei der Frage, auf welche Summe sich diese Zahlungen belaufen, berief sich die Stadt auf Vertraulichkeit.

Keine Musik, aber Kosten – so lassen sich die Entwicklungen rund um das abgeblasene Mike-Singer-Konzert auf den Punkt bringen. Für die Steuerzahler gab es also letztlich nichts auf die Ohren, zahlen müssen sie dennoch. Darüber dürfte man nicht nur in Kehl etwas verwundert den Kopf schütteln.

Foto: privat

Der Bund der Steuerzahler kritisiert

Weil in Kehl nicht schon im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung die relevanten Sicherheitsfragen für die Durchführung des Konzerts von Mike Singer abgeklärt wurden, muss jetzt Steuergeld für nichts herhalten.

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Autor des Artikels

Daniel Bilaniuk

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