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09.10.2024

Mietposse der Staatsanwaltschaft noch schlimmer als erwartet

Hamburgs Justizbehörde ist an einem Umzug krachend gescheitert

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Was ist passiert?

Hamburg. Ursprünglich war geplant, dass die rd. 600 Beschäftigten der Hamburger Staatsanwaltschaft bereits bis zum 1.9.2022 in neue Räume im Michaelisquartier an der Ludwig-Erhard-Straße ziehen sollen. Doch bis zum Sommer 2023 hatte noch kein einziger Mitarbeiter seine Arbeit im neuen Gebäude aufgenommen. Dennoch waren immense Kosten angefallen. So verlangte der Eigentümer für die Zeit seit dem 1.9.2022 eine finanzielle Entschädigung für die entgangenen Mieteinnahmen („Nutzungsausfallentschädigung“) in Höhe von 392.533,08 Euro – pro Monat. Bis Juli 2023 kamen so vier Mio. Euro zusammen. Immerhin, so hieß es, sollte der Umzug nun endlich im Frühjahr 2024 stattfinden. Trotz dieser Ankündigung hatte sich bis zum Sommer 2024 wenig getan. Nur rd. 120 Mitarbeiter waren laut Pressestelle im Zuge eines Probebetriebs umgezogen. 

Dafür kommen nach und nach immer neue erschreckende Zahlen zu den Kosten ans Licht: Ursprünglich sollte die Stadt den technischen Gebäudebetrieb „mit eigenem Personal und auf eigene Kosten“ übernehmen, wie es in einer Senatsdrucksache heißt. Doch dazu kam es nicht. Weil die Justizbehörde die Arbeiten aufgrund fehlender Kapazitäten nicht selbst ausführen konnte, übernahm das der Vermieter. Dies hat erhebliche Folgen: Die Stadt muss mehr Betriebskosten als ursprünglich vorgesehen übernehmen. Dadurch erhöht sich die Miete von rd. 392.530 Euro um 46.120 Euro monatlich, rückwirkend ab dem 1.1.2024. 

Auch die Büro-Ausstattung kostete Geld – allein knapp drei Mio. Euro für Büromöbel. Weitere 1,525 Mio. Euro wurden für das „Umzugsmanagement“ fällig, weitere Kosten fielen für den IT-Umzug (389.000 Euro), für Baustellensicherung und Baureinigung (160.000 Euro) sowie Dienstleistungen wie Planung und Controlling (294.000 Euro) an. Hinzu kamen laufende Mehrkosten in Höhe von 1,594 Mio. Euro für das Jahr 2024. Verantwortlich dafür seien Kostensteigerungen bei der Wartung, der Bauunterhaltung, der Reinigung des Gebäudekomplexes sowie die Einrichtung einer Sicherheitsleitstelle. Außerdem muss die Stadt dem Vermieter 554.000 Euro pro Jahr dafür zahlen, dass sie einen Teil der sogenannten Betreiberpflichten übernimmt. Dabei handelt es sich um Umbauten, die eigentlich von der Stadt selbst ausgeführt werden sollten.

Fällig wird darüber hinaus eine sogenannte Investitionsmiete in Höhe von 288.000 Euro (2024), die sich ab 2025 auf 576.000 Euro jährlich erhöht. Die zusätzlichen Kosten für die Umbauten, insbesondere im Bereich Sicherheitstechnik, werden dadurch abgedeckt. Diese Mehrkosten sind auf die Anforderungen der Stadt zurückzuführen.

Von 2025 steigen die jährlichen Mehrkosten sogar von 1,594 auf 2,630 Mio. Euro. Noch nicht berechnet sind dabei die Mehrkosten infolge der baulichen Sonderwünsche der Stadt als Mieterin, die über die Investitionsmiete abgegolten werden soll. Laut Senatsdrucksache wird – nach aktuellem Stand – mit einem Mehraufwand von 4,6 Mio. Euro gerechnet.

Apropos Vertrag: Der Mietvorvertrag wurde bereits im Dezember 2019 unterschrieben. Damals verantwortlich: Till Steffen, der seinen Posten als Senator für Justiz im Juni 2020 an Anna Gallina übergab. 

Sie wiederum war es, die den eigentlichen Mietvertrag im Februar 2021 unterzeichnete. Obwohl das neue Gebäude auch im Sommer 2024 nicht vollständig bezogen ist, wurden von September 2022 bis August 2023 bereits 9,55 Mio. Euro an den Vermieter überwiesen – für nichts.

Selbst wenn der Umzug vollständig vollzogen sein wird, wird es für den Steuerzahler nicht günstiger, denn die Mietkosten steigen für alle von der Staatsanwaltschaft genutzten Objekte insgesamt von bisher vier Mio. Euro auf deutlich mehr als sieben Mio. Euro pro Jahr. Immerhin hofft die Staatsanwaltschaft jedoch, dass sich die Mietkosten langfristig bei jährlich fünf Mio. Euro einpendeln.

Foto: Sascha Mummenhoff

Der Bund der Steuerzahler fordert

Die völlig ungenügende Planung der Justizbehörde darf nicht folgenlos bleiben. Der BdSt fordert daher eine umfassende Untersuchung und konsequente Maßnahmen gegen Fehlverhalten. Genauso wichtig ist außerdem eine transparente Dokumentation des gesamten Prozesses, um Wiederholungen zu vermeiden. Dann kann man nur hoffen, dass die nun anstehende Sanierung des Strafjustizgebäudes besser geplant und umgesetzt wird als der Staatsanwaltschaftsumzug.

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Autor des Artikels

Sascha Mummenhoff

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