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  • Sachsen-Anhalt
  • Verschwendung droht
27.10.2020

Luftnummer im Magdeburger Stadtrat

Seilbahnfieber – Höhenflüge im Magdeburger Stadtrat

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Was ist passiert?

Magdeburg (ST).Es kommt relativ selten vor, dass der Magdeburger Stadtrat bei größeren Projekten gegen die Vorschläge der Verwaltung stimmt. Doch bei der Prüfung für den Bau einer Seilbahn über die Elbe will der Stadtrat offenbar unbedingt entgegen der Empfehlung der Verwaltung das Geld des Steuerzahlers ausgeben.

Der Verwaltung der Stadt Magdeburg wurde ein Prüfauftrag für die zu erwartenden Kosten für den Bau und den Betrieb einer Seilbahn über die Elbe, primär für die im Stadtratsbeschluss skizzierte Trasse vom Wissenschaftshafen zum Elbauenpark, erteilt. Dafür muss diese einen Gutachter beauftragen, der unter anderem das in Betracht kommende Seilbahnsystem, die Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln, das zu erwartende Fahrgastpotenzial und Einnahmen sowie die Auswirkung auf das Stadtbild analysieren soll. Auf dieser Grundlage erstellt die Verwaltung dann eine Informationsvorlage für den Stadtrat.

Auch wenn die konkreten Kosten noch vom genauen Umfang und dem Bearbeitungszeitraum abhängen, kann – aufgrund von Erfahrungswerten – allein für das Gutachten und die Machbarkeitsprüfung mit Kosten von 50.000 Euro bis 150.000 Euro gerechnet werden. Sollte es zum Bau einer Seilbahn kommen, müssten nach Expertenmeinungen Kosten in Höhe von mindestens 10 Mio. Euro, wahrscheinlich sogar deutlich höher, eingeplant werden.

Dabei hat die Verwaltung bereits bei der Abstimmung über die Entscheidung im Magdeburger Stadtrat und schon vorher im Fachausschuss deutlich gemacht, dass Planung, Bau und Betrieb von Seilbahnen mit einem großen finanziellen Aufwand verbunden sind. Eine Seilbahn erfordere neben den Investitionskosten erhebliche laufende Kosten für Betrieb bzw. Personal und für die technische Wartung. Neben diesen Kosten werde die Wirtschaftlichkeit maßgeblich durch die Nutzerzahl und Akzeptanz eines kostendeckenden Beförderungspreises bestimmt. Vergleiche mit anderen Städten, die Seilbahnen betreiben, seien nicht hilfreich, weil sich die touristische Anziehungskraft der Städte deutlich unterscheiden. Die im Elbauenpark zur Bundesgartenschau im Jahr 1999 betriebene Kabinenbahn wurde aus betriebswirtschaftlichen Gründen nach einigen Jahren eingestellt. Die Verwaltung kommt also zu dem Ergebnis, dass ein kostendeckender Betrieb einer touristisch genutzten Seilbahn vom Wissenschaftshafen zum Elbauenpark nicht erwartet werden könne.

Auch aus Sicht des Bundes der Steuerzahler ist eine solche Seilbahn in Magdeburg weder kostendeckend zu betreiben noch hat sie verkehrspolitisch einen Sinn, da die anvisierten Standorte bereits durch den Straßenbahn- und Busverkehr erschlossen sind. Den hohen Kosten für eine Seilbahn steht kein adäquater Nutzen gegenüber. Eine Seilbahn könnte sogar zu negativen Effekten für das ÖPNV-Angebot und dessen Wirtschaftlichkeit führen. Außerdem gibt es in Magdeburg – aktuell und in Zukunft – wichtigere große Verkehrsprojekte, die auch finanziell gestemmt werden müssen: der stark verteuerte Tunnel am Hauptbahnhof oder der bereits geplante Ersatzneubau für den Strombrückenzug über die Elbe. Offensichtlich hat das eine Mehrheit im Magdeburger Stadtrat ebenso ausgeblendet wie die Tatsache, dass entsprechende Seilbahnpläne z. B. in Hamburg 2014 sogar per Volksentscheid gescheitert sind.

Foto: Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V.

Das Video zum Fall

Alternative Investition

Mit dem Geld für Gutachten und Machbarkeitsuntersuchung könnte die Stadt die Ausstattung von zwei Schulen mit interaktiven Displays sowie weiterer Computertechnik finanzieren.

Der Bund der Steuerzahler fordert

Der Bau einer Seilbahn über die Elbe ergibt keinen Sinn. Kein Bedarf, zu teuer und defizitär. Schon die Kosten für Gutachten und Machbarkeitsprüfung sind rausgeschmissenes Steuergeld. Man sollte von dem Projekt bereits jetzt ganz die Hände lassen. Noch wäre Zeit, dass sich der Magdeburger Stadtrat besinnt und seine Entscheidung vom April als Luftnummer einstuft und schnellstmöglich korrigiert – im Interesse des Steuerzahlers.

Fragen an den Autor

Autor des Artikels

Ralf Seibicke

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