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  • Sachsen-Anhalt
  • Digitalisierung
27.01.2022

LUCA-App: Vorauszahlungen mit zweifelhaftem Nutzen

Gut gemeint reicht nicht

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Aktuelle Entwicklung

Magdeburg (ST). Ein Erfolg beim Kampf gegen die Steuergeldverschwendung: Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat am 25. Januar 2022 entschieden, den bis März laufenden Vertrag zur Anwendung der Luca-App nicht zu verlängern – als sechstes Bundesland. Damit werden zumindest für die Zukunft Steuermittel eingespart.

Zuvor hatte der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt mehrfach den mit der Beschaffung der Luca-App zusammenhängenden Einsatz von Landesmitteln in Höhe von rund 1 Mio. Euro kritisiert. Die Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Beschaffung der Luca-App überwiegen gegenüber dem Nutzen. Dies gilt nach wie vor. Außerdem kritisierte der Verband, dass die Jahreslizenzen und Kapazitäten in Rechenzentren im Voraus bezahlt wurden. Nutzerabhängige Preismodelle wurden nicht vereinbart, obwohl nicht feststand, dass die Nutzung dem geplanten Umfang auch entsprechen würde.

Im Januar 2022 gab es in der Landesregierung und im politischen Raum endlich die notwendige kritische Diskussion um die Fortführung der Nutzung der Luca-App bzw. eine Vertragskündigung. Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt appellierte erneut an die Landesregierung, die Fehler aus dem Jahr 2021 nicht zu wiederholen: Der Vertrag sollte bei den bekannten Akzeptanz- und Anwendungsproblemen, insbesondere in den Gesundheitsämtern, nicht fortgesetzt werden, so die Forderung des Verbandes.

Gut gemeint reicht nicht. Dies gilt umso mehr, da mit der Corona-Warn-App des RKI, die zwischenzeitlich immer weiter aufgerüstet wurde, eine sinnvolle und ebenfalls durch Steuern finanzierte Alternative zur Verfügung steht.

Was ist passiert?

Sachsen-Anhalt. Obwohl das zuständige Landesministerium für Arbeit, Soziales und Integration das Wort „Gesundheit“ nicht in seinem Namen trägt, hat es im Rahmen der Aufgabenverteilung der Landesregierung eine wesentliche Verantwortung im Kampf gegen die Coronapandemie.

So wurden für die Luca-App im Frühjahr 2021 u. a. zusätzliche Ausgaben in Höhe von fast 1 Mio. Euro auf den Weg gebracht: 996.803,50 Euro. Die Mittel sollten für Software-Lizenzen, Zertifikate, Anwendersupport und Wartung in den Gesundheitsämtern – im Jahr insgesamt circa 252.000 Euro (netto) – eingesetzt werden sowie für die IT-Infrastruktur und Rechenzentren rund 432.000 Euro (netto) für 1 Jahr. Hinzu kommen pauschale Einmalkosten für SMS in Höhe von rund 153.600 Euro netto. Unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent ergeben sich Ausgaben von circa 1 Mio. Euro, wobei zunächst von einer Laufzeit von einem Jahr ausgegangen wurde. Der Vorteil der neuen App sollte sein, dass die Gesundheitsämter Infektionsketten digital nachverfolgen können. Der bisherige Papierberg sollte damit entfallen, der aus der Erhebung der Kontaktdaten in Gaststätten, bei Händlern, in Pflegeheimen oder bei Veranstaltungen entstanden war.

Doch derzeit wird die Luca-App zur Kontaktverfolgung in den Gesundheitsämtern nur wenig genutzt. Es hakt an verschiedenen Stellen: Zum einen bestehen in einzelnen Gesundheitsämtern Bedenken hinsichtlich der präzisen Nutzung, da die Kontaktdaten z. B. im Restaurant häufig nicht tischweise und damit nicht präzise genug erfasst werden. Auch für Menschen, die kein Smartphone benutzen (insbesondere Senioren), ist die Anwendung gar nicht oder nur mit weiteren Hilfsmitteln möglich. So bleibt es häufig bei der üblichen Kontaktdatenerfassung mit Zettel und Stift. Zudem hatten sich zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen geändert: Die Pflicht zur Registrierung z. B. im Handel ist bei geringer Corona-Inzidenz aufgehoben. Außerdem bestehen weitere Erleichterungen für Geimpfte und Genesene. Bei Großveranstaltungen wird immer öfter auf diese App verzichtet und stattdessen mit digitalen Ticketsystemen die personengebundenen Daten erfasst. Auch das angebliche Alleinstellungsmerkmal der Luca-App ist ohne eine Ausschreibung nicht belegt.

Besonders gravierend ist zudem die Tatsache, dass bei der Luca-App die Jahreslizenzen im Voraus bezahlt wurden und nicht, wie sonst in der Branche üblich, nutzerabhängige Preismodelle vereinbart wurden. Auch die Kosten für Rechenzentrenkapazitäten wurden bereits im Voraus bezahlt, obwohl nicht feststand, dass die Nutzung dem geplanten Umfang auch entsprechen wird.

Dies alles wirft Fragen zum wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz von Steuergeld bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie auf. Aus Sicht der Steuerzahler sieht die Beschaffung der Luca-App wenig strukturiert und kaum nachhaltig aus. Bei dieser Bewertung ist zu berücksichtigen, dass eine ganze Reihe weiterer Bundesländer ähnliche Lizenzen aus öffentlichen Mitteln in Höhe von insgesamt rund 21 Mio. Euro erworben haben sollen.

Foto: Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V.

 

 

 

Alternative Investition

Mit 1 Mio. Euro hätten circa 300 Klassenräume in Schulen mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet werden können.

Der Bund der Steuerzahler meint

Die Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Beschaffung der Luca-App überwiegen gegenüber dem Nutzen. Die vom zuständigen Landesministerium genannten Argumente eines angeblichen Alleinstellungmerkmals dieser App und die behauptete Dringlichkeit reichen bei dem bekannten Akzeptanzproblem nicht aus. Es bleibt der Eindruck, dass öffentliche Mittel übereilt vergeben und unnötige Vorauszahlungen geleistet wurden – zu Lasten der Steuerzahler.

Fragen an den Autor

Autor des Artikels

Ralf Seibicke

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Bemerkungen :

  • user
    Jakob Zankl 10/11/2021 um 01:32

    Und der Landesdatenschutzbeauftragre hat der Nutzung zugestimmt? Meines Wissens ist die Luca-App nicht sicher!