
Landesgartenschau endet im Finanzfiasko
Erstmals muss eine LaGa-Betreibergesellschaft in Niedersachsen Insolvenz anmelden
Was ist passiert?
Bad Gandersheim (NI). In der knapp 10.000 Einwohner zählenden Kurstadt Bad Gandersheim fand vom 14.4. bis zum 15.10. 2023 die siebte niedersächsische Landesgartenschau statt, nachdem sie wegen der Coronapandemie 2022 um ein Jahr verschoben werden musste. Mit der Vorbereitung, Organisation und Durchführung war die 2019 eigens hierfür gegründete Landesgartenschau Bad Gandersheim gGmbH (LaGa-Gesellschaft) betraut worden. Bei der Abschlusskonferenz im Oktober 2023 verkündete die Geschäftsführerin, dass die LaGa-Gesellschaft „annähernd eine Schwarze Null“ erzielen würde. Dadurch entstünden der Stadt Bad Gandersheim keine weiteren Kosten – und das, obwohl die angegebene Besucherzahl von 425.000 um ca. 35.000 unter dem angestrebten Zielwert lag.
Ein halbes Jahr später dann der Schock: Nachdem im März 2024 zwei neue Geschäftsführerinnen die Leitung der LaGa-Gesellschaft übernahmen, stellten diese binnen kürzester Zeit die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft fest und beantragten am 28.3.2024 die Einleitung eines Insolvenzverfahrens.
In einer Sondersitzung des Bad Gandersheimer Stadtrats im April 2024 musste die Bürgermeisterin einräumen, dass der Stadt infolge der LaGa-Insolvenz ein finanzieller Schaden droht. Es geht dabei um ein Darlehen in Höhe von 700.000 Euro, das die Stadt der LaGa-Gesellschaft erst im Dezember 2023 gewährt hatte. Ob diese ihre Schulden bei der Stadt – und somit letztlich beim Steuerzahler – jemals wird begleichen können, wird das noch laufende Insolvenzverfahren zeigen.
Für die Bürgermeisterin könnte diese Pleite auch mit rechtlichen Konsequenzen verbunden sein. Gegen sie und die Stadtkämmerin wird wegen möglicher Untreue staatsanwaltschaftlich ermittelt. Der Vorwurf: Zum Zeitpunkt der Darlehensvergabe (Dezember 2023) sei bereits absehbar gewesen, dass die LaGa-Gesellschaft nicht in der Lage sein würde, das Darlehen zurückzuzahlen. Die Bürgermeisterin, zugleich Aufsichtsratsvorsitzende der LaGa-Gesellschaft, wies die Anschuldigung zurück: An den von der Geschäftsführung vorgelegten Zahlen sei die Insolvenz keinesfalls absehbar gewesen. Sollte dies zutreffen, läge die Schuld wohl bei der ehemaligen Geschäftsführerin, gegen die bereits entsprechende Ermittlungen wegen möglicher Insolvenzverschleppung laufen.
Einräumen musste die Bürgermeisterin hingegen, dass es bei der Darlehensvergabe „leider“ zu einem Verfahrensfehler gekommen ist. Denn obwohl die Hauptsatzung der Stadt Bad Gandersheim unmissverständlich vorschreibt, dass Rechtsgeschäfte, deren Vermögenswert die Höhe von 10.000 Euro übersteigen, einer Beschlussfassung des Stadtrats bedürfen, hatte die Stadtverwaltung lediglich die Zustimmung des ausschließlich nicht-öffentlich tagenden Verwaltungsausschusses eingeholt. Eine frühzeitigere Aufdeckung der LaGa-Insolvenz durch Beteiligung der Öffentlichkeit wurde so möglicherweise verhindert.
Foto: Nico Steinert
Der Bund der Steuerzahler fordert
Die Vorkommnisse rund um die Insolvenz der Landesgartenschau Bad Gandersheim gGmbH sind vollständig aufzuklären! Wenn einzelnen Akteuren persönliches Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, müssen diese in Regress genommen werden. Keinesfalls darf es sein, dass der Steuerzahler am Ende für die Verfehlungen verantwortlicher Personen haften muss.
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Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Sehr geehrter Herr Steinert,
als Mitglied der Interessensgemeinschaft Bad Gandersheim, die Strafanzeige gegen die Bürgermeisterin und Stadtkämmerin erstattet haben, werden wir unseren Weg zur Aufklärung und Haftung der verantwortlichen uneingeschränkt fortführen. Auch wir sind dafür, dass die Schuldigen in Regress genommen werden und der Steuerzahler nicht in haftung genommen wird. Leider versuchen 2 Parteien im Stadtrat mit Tricksereien die Regressansprüche per Kreditermächtigung auf die Bürger umzuwälzen. Hier wurde Beschwerde durch uns eingelegt und wir bleiben am Ball.