Kritik wirkte: Landespflegekammer kommt nicht
BdSt warnte vor Verschwendung – mit Erfolg!
Was ist passiert?
Baden-Württemberg. Bereits frühzeitig hatte der Bund der Steuerzahler u. a. in seinem Schwarzbuch 2022/23 vor einer drohenden Verschwendung von Steuergeld durch Gründung einer Landespflegekammer gewarnt. Zudem appellierte der BdSt in einem Schreiben an den Landessozialminister, die Pläne zur Errichtung einer Pflegekammer nicht weiterzuverfolgen. Dabei wurde explizit auf das bestehende Risiko für die Steuerzahler des Landes hingewiesen, denn in anderen Bundesländern hatten sich die Pflegekammern bereits als teurer Flop herausgestellt: So wurden in Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Kammern bereits wenige Jahre nach ihrer Gründung wieder aufgelöst. In beiden Ländern mussten aber die Steuerzahler mehrere Mio. Euro aufbringen – für Anschubfinanzierungen der Kammern bzw. nicht geleistete Kammerbeiträge. Dennoch ließ man sich im Stuttgarter Sozialministerium nicht beirren und trieb das Projekt einer Landespflegekammer weiter voran.
Rückblick: Die Einrichtung einer Pflegekammer war für den BdSt fragwürdig, weil die Einflussnahme der Kammer begrenzt gewesen wäre, da Berufsverbände und Gewerkschaften ihre Kompetenzen behalten sollten. Für die baden-württembergischen Pflegefachkräfte dagegen hätte es eine Pflichtmitgliedschaft in der Kammer – inkl. Beitragspflicht – bedeutet.
Nachdem die Bedenken gegen eine Landespflegekammer immer lauter geworden waren, sollten Pflegefachkräfte darüber abstimmen. Bei der Abstimmung wurde dann aber das benötigte Quorum von 60 Prozent für die Einrichtung einer Kammer nicht erreicht. Der Bund der Steuerzahler begrüßt, dass die baden-württembergischen Pflegefachkräfte die Notbremse gezogen haben und es daher nicht zu einer Landespflegekammer kommen wird. So bleiben den Steuerzahlern mögliche Ausgaben in Millionenhöhe erspart.
Ein Wermutstropfen ist allerdings, dass bisher bereits Kosten für die geplante Gründung der Pflegekammer entstanden sind: In einer Stellungnahme des Sozialministeriums aus dem Frühjahr 2024 werden als Größenordnung 2,4 Mio. Euro genannt.
Foto: Vadim Vasenin
Der Bund der Steuerzahler meint
Die Kritik im Schwarzbuch 2022/23 hat gewirkt. Für die baden-württembergischen Steuerzahler ist die Entscheidung gegen eine Landespflegekammer eine gute Nachricht.
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