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  • Thüringen
  • Verschwendung droht
17.10.2023

Kein Plan, aber schon erste Schritte getan

Panorama-Museum in Bad Frankenhausen: teure Sanierungs-Idee ohne Plan

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Was ist passiert?

Bad Frankenhausen (TH). Das Panorama Museum in Bad Frankenhausen ist ein Spezialbau aus den 1970er-Jahren. Er steht als „kultureller Gedächtnisort“ im „Blaubuch der Bundesregierung“ und unter Denkmalschutz. Kernstück der Museums-Ausstellung ist ein 123 m langes und 14 m hohes Ölgemälde. Dieses „Bauernkriegspanorama“ unterliegt strengen konservatorischen Anforderungen und wurde mit dem „Europäischen Kultursiegel“ ausgezeichnet. Auf BdSt-Anfrage verwies das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in Erfurt auf die „besondere Bedeutung und Einzigartigkeit sowie die Sonderstellung des denkmalgeschützten Gebäudes mit seinem außergewöhnlichen Panoramagemälde“. Wegen baulicher und konstruktiver Mängel gab das Land bereits 2014 ein Gesamtsanierungskonzept in Auftrag. Daraufhin schlug eine Projektskizze Gesamtkosten von 45 Mio. Euro vor. Nachdem nun fast 10 weitere Jahre ins Land gingen, ist jedoch fraglich, ob diese Schätzung noch Bestand hat.

Danach gefragt, antwortete das Ministerium dem Bund der Steuerzahler Thüringen: „Da es sich bei dem Panorama Museum um einen singulären Experimentalbau handelt, für den es keine Standardlösungen gibt und der mit der notwendigen Sorgfalt und Expertise zu analysieren und zu beplanen ist, ist eine Aussage zu den zu erwartenden Gesamtkosten momentan noch nicht möglich.“ Klar ist aber: Die Staatskanzlei und das Infrastrukturministerium haben bereits mindestens 3,66 Mio. Euro investiert. Die Summe beinhaltet Planungskosten in Höhe von 900.000 Euro sowie kleinere Baumaßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des Parkplatzes und zur Sanierung des Eingangsgebäudes mit Treppenturm. Doch solche vorgezogenen Teilbaumaßnahmen verstoßen gegen geltendes Haushaltsrecht. 

Der Thüringer Rechnungshof, der sich ebenfalls mit dem Fall beschäftigte, stellt im Jahresbericht 2023 fest: „Nach neun Jahren Planung und 900.000 Euro Planungskosten liegt immer noch keine genehmigungsfähige Bauanmeldung vor.“ Bisher sei nicht nachgewiesen, „ob eine denkmalgerechte und finanzierbare Sanierungsvariante gefunden werden kann“. Aus Sicht des BdSt liegt hier das Problem: Sollte die Sanierung sich als nicht machbar oder zu teuer herausstellen, wäre das für den Parkplatz und die Sanierungsmaßnahmen investierte Geld voraussichtlich verschwendet. Das Infrastrukturministerium teilte auf BdSt-Anfrage jüngst mit: „Die Komplexität der Aufgabenstellung fordert die Zusammenarbeit vieler Fachgebiete und setzt das Vorhandensein entsprechender finanzieller und personeller Ressourcen voraus.“ Eine Aussage zur zeitlichen Umsetzung „ist daher nur äußerst schwierig möglich“. Klingt danach, als wäre man in den 9 Jahren wenig vorangekommen und als könnte das ganze Projekt noch immer scheitern. Doch wenn kein Museum mehr da ist, braucht es mitten im thüringischen Grün auch keinen barrierefreien Parkplatz, keinen frisch sanierten Eingangsbereich und kein hübsch gemachtes Treppentürmchen.

Foto: travelview - stock.adobe.com

Der Bund der Steuerzahler meint

Nach 9 Jahren und 900.000 Euro investierten Planungskosten müsste doch mindestens mal ein Schritt in Richtung eines tragfähigen Konzepts getan und eine Grundsatzentscheidung gefallen sein. Der BdSt befürchtet, dass die Sanierungskosten am Ende völlig aus dem Ruder laufen oder sich eine Sanierung als unwirtschaftlich und zu kompliziert herausstellt. Dann wäre bereits für Teilbaumaßnahmen investiertes Steuergeld verschwendet. Bis klar ist, ob die Gesamt­sanierung stattfindet, darf es daher keine weiteren Sanierungsschritte geben.

Fragen an den Autor

Autor des Artikels

Dr. Wolfgang Oehring

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Bemerkungen :

  • user
    Wendisch H- 17/10/2023 um 18:23

    Meinung

  • user
    Wendisch H- 17/10/2023 um 18:16

    Das Aufdecken ist die eine Seite, die andere Seite ist, es wird keiner zur Verantwortung gezogen. Siehe Scheuer 245 Mio für Mautdeaster. Man hört nichts mehr. Öffentliche Steuergelder sind öffentlich abzurechnen. Ist alles im Sande verlaufen? Die unteren Einkommen zahlen die meisten Steuerlasten. Warum wird das nicht auf Gerechtigkeit geändert? Im Gundgesetz Art. 3 Vor dem Gesetz sind alle gleich, wird nicht verwirklicht. Jeder beschließt neue Privilegien. Die Sozialbeiträge sind 2021, 2022 und 2023 erhöht worden. Bei den Beamten in Sachsen gibt es ab 2024 einen Beamtenbonus (s. Internet) mit großzügigen Beitragserleichterungen. Vor dem Gesetz sind alle gleich? MDR Führungskräfte bekommen hohe nicht akzeptable Gehälter. MDR bilden Rückstellungen für Pensionen in Millionenhöhe und schließen jährlich mit hohem Defizit ab. Bei Minus darf man keine Rückstellungen bilden. Keine Rundfunkbeitragserhöhungen ! ! ! Diese Chefs sollen auf das gesamte Gehalt selbst in die Rente einzahlen und die Rente von der Rentenkasse beziehen. Die enorm überhöhten Pensionen -> Renten aus den Rundfunkbeiträgen zu zahlen ist verwerflich und grundgesetzwidrig. In Österreich zahlen alle ein, warum nicht in Deutschland. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Die Verfassungsgerichte haben viel Arbeit, die Gleichheit lt. GG herzustellen. Nach jeder Wahl wird auf die Verfassung ein Eid geschworen, nun sollte die Verwirklichung erfolgen.