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Bemerkungen :

  • user
    Katrin Andrews 20/05/2021 um 14:01
    Sehr geehrter Herr Faust, Wenn man das hier Beschriebene aus dem Zusammenhang reißt, dann mag es etwas eigenartig wirken. Wenn mann allerdings den Hintergrund mit berücksichtigt, und es ist bedauerlich, dass der BdSt das nicht macht, ist es völlig logisch. Die Bahnstrecke wurde bereits ertüchtigt, der Radweg geplant. Nun gab es ein paar Grundstückseigentümer, die ihr Land aber nicht verkaufen wollten ... meist Acker-oder Grünland. Daher braucht es jetzt eben ein Planfeststellungsverfahren, welches deutlich langwieriger ist. Und so kommt es, dass eben erst der Übergang da ist, bevor der Radweg gebaut wird. Denn eines ist klar. Andersrum wäre auch irgendwie blöd!
  • user
    Werner Faust 29/10/2020 um 19:42
    Die Beamten, die sowas verzapfen müssen schnell bestraft werden. Jeder "gewöhnliche" Arbeiter würde wahrscheinlich von seinem Chef schnell entlassen (fristlos gekündigt) werden. LGW