
Kein glückliches Lotto-Ende für das Land
„Goldener Handschlag“ für ehemalige Geschäftsführerin
Was ist passiert?
Sachsen-Anhalt (ST). Wegen Versäumnissen insbesondere bei der Unternehmensführung wurde die Geschäftsführung der Lotto-Toto GmbH im Juli 2020, zunächst unter Fortzahlung der Vergütung, freigestellt.
Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss nannte als Hauptproblem eine Unternehmensführung, „deren Verselbständigung, Risikobereitschaft und übertriebene Umsatzorientierung mit dem öffentlichen Regulierungsauftrag einer staatlichen Lottogesellschaft nicht vollständig vereinbar“ war. Im September 2020 wurden die Geschäftsführung abberufen und die Gehaltszahlungen eingestellt, obwohl der Fünfjahresvertrag der Geschäftsführerin noch eine Laufzeit bis zum Jahr 2022 hatte.
So klagte die Geschäftsführerin gegen ihren Rauswurf. Bereits der erste Verhandlungstag am 13.7.2021 zeigte, dass sie offensichtlich gute Chancen hat, von der Lotto-Toto GmbH – und damit letztlich dem Land – erhebliche Zahlungen für das ihr entgangene Gehalt aus der restlichen Laufzeit ihres Vertrags zu erhalten. Die Abfindungs-Gesamtforderungen sollen sich auf bis zu 260.000 Euro belaufen. Ihr enorm hohes Jahresgehalt lag 2019 bei rund 181.800 Euro. Dabei bekam die freigestellte Geschäftsführerin bereits für den Zeitraum der Freistellung vom 8.7.2020 bis 17.9.2020 eine Gesamtvergütung in Höhe von 30.214,74 Euro, ohne dafür eine Gegenleistung erbracht zu haben.
Es ist nicht das erste Mal, dass das Land im Zuge einer juristischen Auseinandersetzung mit einem geschassten Geschäftsführer einer Landesgesellschaft zahlen muss. Schon im Fall der außerordentlichen Kündigung eines Managers der Investitions- und Beteiligungsgesellschaft des Landes (IBG) gab es für ihn später den „goldenen Handschlag“.
Inzwischen soll es eine außergerichtliche Einigung gegeben haben. Über die konkrete Summe herrscht Stillschweigen. Letztlich ist jedoch zu erwarten, dass ein Großteil der geforderten Beträge gezahlt werden wird. Das zeigen die Erfahrungen aus dem verlorenen Rechtsstreit mit der IBG.
Auch hier führen wieder Schwachstellen in den Geschäftsführerverträgen und sonstigen Regularien des Landes dazu, dass das Land zahlen muss. Hinzu kommt eine unzureichende Kontrolle und Aufsicht durch das Land gegenüber der Landesgesellschaft. Vorrangig politisch besetzte Aufsichtsräte reichen hier offensichtlich nicht. Auch der parlamentarische Untersuchungsausschuss stellte fest, dass das Land künftig bei der Lotto-Toto GmbH genauer hinsehen muss: „Angesichts der rechtlichen und technischen Komplexität sollte die bislang eher an einer Verteilungsgerechtigkeit orientierte Besetzung der Gremien stärker unter fachlichen Gesichtspunkten erfolgen.“
Neben den direkt mit den Gehaltsnachzahlungen verbundenen finanziellen Nachteilen für das 100-prozentige Landesunternehmen und damit für das Land kommen weitere erhebliche Kosten z. B. für Rechtsberatung und Risikoanalysen dazu. Auch die Gerichts- und Anwaltskosten werden den finanziellen Schaden weiter erhöhen. Inzwischen wurde ein neuer Geschäftsführer für die Lotto-Toto GmbH gefunden. Dieser ist ab Juni 2021 tätig. Dies bedeutet eine Art Doppelzahlung – an die ehemalige bzw. die jetzige Geschäftsführung.
Aus Steuerzahlersicht bleibt der Eindruck, dass das Land bei der Kündigung der finanzschweren Geschäftsführerverträge weder die juristischen noch die sich daraus ergebenden finanziellen Folgen ausreichend abgewogen hat.
Foto: Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V.

(Foto: Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V.)
Alternative Investition
Mit 200.000 Euro hätten aus Lotto-Mitteln eine Vielzahl gemeinnütziger Projekte oder Vereine gefördert werden können.
Der Bund der Steuerzahler kritisiert
Der Rauswurf der Lotto-Toto-Geschäftsführung wegen mangelnder Unternehmensführung mag noch nachvollziehbar sein. Die juristischen Fehleinschätzungen im Zusammenhang mit der Kündigung und die daraus resultierenden erheblichen Nachzahlungen an ehemalige Geschäftsführer sind dagegen ungeheuerlich und nicht akzeptabel. Der finanzielle Verlust für die 100-prozentige Landesgesellschaft und damit für das Land wiegt schwer, weil Zahlungen ohne Gegenleistungen erfolgen und erhebliche Beträge für Gerichte, Anwälte und sonstige Kosten dazukommen – zu Lasten der Steuerzahler.
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Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Wie typisch. So ist die Mentalität vieler in Sachsen Anhalt
Menschen Abzocken, Ausbeuten genau so kenne ich Sachsen Anhalt