
Ist das Steuergeld oder kann das weg?
Was die Finanzämter nicht dürfen, schafft das Robert Koch-Institut: Es verschenkt Bargeld an Bürger.
Was ist passiert?
Bund. Anfang 2024 machte das staatliche Robert Koch-Institut (RKI) auf sich aufmerksam, weil es unaufgefordert 5-Euro-Scheine quer durch Deutschland an Bürger versendete. Hintergrund war die RKI-Studie „Gesundheit in Deutschland“, für die das Institut schnellstmöglich mindestens 30.000 Panel-Teilnehmer gewinnen wollte, die regelmäßig zu ihrem Gesundheitszustand befragt werden sollen. Hierfür setzte das RKI auf einen besonderen Köder: Bargeld. An 167.000 zufällig ausgewählte Bürger wurde das Geld per Brief versandt – unabhängig davon, ob sie an der Studie teilnehmen würden oder nicht. Ein bedingungsloses Steuergeldgeschenk vom Staat also, das im schlechtesten Fall ungeöffnet im Mülleimer landete. Wer sich hingegen als Teilnehmer am Panel anmeldete, sollte weitere zehn Euro in bar erhalten, die dann – gleichfalls auf dem Postweg – nachgereicht wurden. Davon profitierten am Ende rd. 48.000 Bürger, die sich zur Gesundheitsbefragung bereit erklärten – das RKI hatte also sein Ziel erreicht. Offen ist aber, ob diese Bürger später kontinuierlich an Befragungen des RKI teilnehmen werden.
Wir ordnen ein: Viele Bürger hatten sich beim Bund der Steuerzahler gemeldet und die RKI-Aktion als Steuergeldverschwendung kritisiert. Für uns sind die Reaktionen nachvollziehbar, weil das Institut in der Einladungsrunde 835.000 Euro Steuergeld verschenkte, in der „Dankeschön“-Runde an registrierte Teilnehmer dann weitere 480.000 Euro. Für den Postversand kamen mehr als 180.000 Euro hinzu. Das Jahresbudget der Studie bezifferte das RKI gegenüber dem BdSt auf insgesamt 4,7 Mio. Euro.
Ohne Frage ist dieses Gesundheitspanel insofern sehr wichtig, als dass alle davon profitieren. Fakt ist auch, dass immer weniger Bürger dazu bereit sind, an Umfragen und Studien teilzunehmen. Der Einsatz von Bargeld ist daher auf dem Vormarsch und inzwischen weit verbreitet, weil die Rücklaufquote höher ausfällt. Dennoch konnte das RKI auf BdSt-Nachfrage nicht darlegen, dass es überhaupt andere und ggf. günstigere Alternativen geprüft hat. Das darf aber erwartet werden, wenn man gleich in der ersten Einladungsrunde mit mehr als 800.000 Euro Steuergeld an den Start geht. So hätte geprüft werden müssen, ob der Bargeld-Anreiz auch dann funktioniert hätte, wenn er an Bedingungen geknüpft worden wäre – wenn er also nicht, wie bei der ersten Runde, unbedingt gewesen wäre, sondern bedingt –, sodass Geld erst bei einer tatsächlichen Studienteilnahme geflossen wäre. Oder man hätte dann Konsum-Gutscheine offerieren können, statt Bargeld quer durchs Land zu schicken. Auch die Kostenprüfung einer wesentlich größeren Stichprobe gänzlich ohne Geldverlockung, um eine Mindest-Teilnehmerzahl zu gewinnen, scheint nicht stattgefunden zu haben.
All diese Alternativen wären sehr wahrscheinlich günstiger für die Steuerzahler gewesen, doch sowohl das RKI als auch das übergeordnete Bundesgesundheitsministerium verteidigten ihr Vorgehen damit, dass das Vorab-Verschenken von Bargeld die größte Resonanz erziele. Dass Geldanreize heutzutage durchaus schneller ein gesteigertes Interesse, Resonanz und damit größere Panels zustande bringen können, bezweifelt der BdSt nicht, kritisiert aber im Sinne aller Steuerzahler, dass das RKI offenbar die teuerste Variante gewählt hat.
Hinzu kommen weitere Aspekte, die Fragen aufwerfen. So dient das öffentliche Haushaltsrecht dem Schutz von Steuergeld. „Eine Zahlung darf nur in begründeten Ausnahmefällen bar geleistet werden, da barer Zahlungsverkehr sowie die Versendung von baren Zahlungsmitteln per Post mit Risiken für die Kassensicherheit einhergehen“, erläuterte das Bundesfinanzministerium gegenüber dem BdSt. Folglich ist die RKI-Aktion haushaltsrechtlich zweifelhaft. Ferner besagen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post, dass der Versand von Bargeld in Standardbriefen ausgeschlossen ist, denn hierfür gibt es extra den Wertbrief, der gegen Verlust absichert. Zu diesen Aspekten vom BdSt befragt, lieferte das zuständige Gesundheitsministerium leider keine nachvollziehbaren Antworten.
Foto: andrei_r
Der Bund der Steuerzahler kritisiert
Das RKI nahm viel Geld in die Hand, um schnellstmöglich seine Ziele zu erreichen. Dabei wurde das Verschenken von Steuergeld in rechtsfragwürdiger Weise in Kauf genommen. Wir meinen: Der Umgang mit Steuergeld erfordert eine höhere Sensibilität! Für die Steuerzahler hat diese Aktion einen faden Beigeschmack.
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