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  • Bayern
  • Teure Diener
09.11.2021

Im Bamberger Rathaus erfolgen Zahlungen ohne Rechtsgrund

„Überstundenaffäre“ in der Bamberger Stadtverwaltung

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Was ist passiert?

Bamberg (BY). Die Bezahlung von öffentlich Bediensteten ist in Gesetzen und Tarifverträgen im Detail geregelt. Es darf also nicht zu Verstößen und Zahlungen ohne Rechtsgrund kommen. Zumindest sollte das so sein!

Dennoch hat die Stadt Bamberg in den Jahren 2011 bis 2017 insgesamt rund eine halbe Mio. Euro an Mitarbeiter für nicht nachgewiesene Überstundenpauschalen bzw. Mehrarbeit gezahlt.

Da die rechtlichen Voraussetzungen für diese Leistungen also nicht vorlagen, erfolgten diese Zahlungen ohne Rechtsgrund. Einzelne Mitarbeiter erhielten zudem Leistungsprämien, obwohl die hierfür notwendigen Begründungen fehlten. Dies hat auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) gerügt. Sodann erfolgte seitens der Stadtverwaltung Bamberg „unter Hochdruck die verwaltungsinterne Aufarbeitung des Prüfberichts“.

Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, die Regierung von Oberfranken, hat die Feststellungen des BKPV und die daraufhin ergangenen Stellungnahmen der Stadt Bamberg geprüft. Sie teilte dem Bund der Steuerzahler u. a. mit: „Die Stadt Bamberg hat Mitarbeitern Überstundenpauschalen gewährt, obwohl eine Zeiterfassung nicht oder nur teilweise erfolgt ist. Mangels Nachweis lagen die Voraussetzungen für diese Zahlungen damit nicht vor. Dies gilt auch im Hinblick auf die Auszahlung von Überstunden bzw. Mehrarbeit. Die Gewährung von Überstundenpauschalen über einen längeren Zeitraum kommt in ihrer konkreten Wirkung einer dauerhaften Anordnung von Überstunden gleich und stellt damit letztlich einen Verstoß gegen die Regelungen des Tarifvertrages bzw. der Bayerischen Arbeitszeitverordnung dar. Dort ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit festgelegt. Grundsätzlich können Überstunden nur bei vorübergehend auftretendem Bedarf an zusätzlicher Arbeitsleistung angeordnet werden. Zudem sind nachgewiesene Überstunden grundsätzlich durch Freizeit auszugleichen. Nur wenn ein Ausgleich nicht möglich ist, ist eine Bezahlung zulässig. […] In Einzelfällen der Gewährung von Leistungsprämien waren die hierfür notwendigen Begründungen nicht ausreichend dargelegt.“

Auch wenn die Zahlung von Überstundenpauschalen schon zum 30.9.2019 eingestellt worden war, war damit die Sache noch nicht aus der Welt geschafft. Die Stadt Bamberg hat eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung von Rückforderungs- und Haftungsansprüchen gegenüber Mitarbeitern beauftragt. Das Ergebnis dieser juristischen Prüfung lag zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses allerdings noch nicht vor. Auch die zuständige Staatsanwaltschaft hat sich mit der strafrechtlichen Relevanz des Falles befasst. Ein Ermittlungsergebnis lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Mit der Anweisung, dass – soweit technisch möglich – ab 1.4.2021 alle Mitarbeiter an der elektronischen Zeiterfassung teilnehmen, geht es in der Bamberger Stadtverwaltung hoffentlich bald wieder mit rechten Dingen zu.

Foto: Maria Ritch/Michael Stocker

 

 

Der Bund der Steuerzahler meint

Die „Überstundenaffäre“ führte nicht nur zu einem Imageverlust der Bamberger Stadtverwaltung – die Zeche hatten die Steuerzahler zu zahlen.

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Autor des Artikels

Maria Ritch

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