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17.10.2023

800.000 Euro Steuergeld ohne jeglichen Nutzen ausgegeben

Hohen Sanierungsbedarf erst nach Abschluss des Mietvertrags erkannt

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Was ist passiert?

Sipplingen (BW). Als sich der Bodenseekreis im November 2015 aufgrund hoher Flüchtlingszahlen nachvollziehbarerweise auf die Suche nach Flüchtlingsunterkünften begab, wurde er auch in der 2.000-Einwohner-Gemeinde Sipplingen fündig. Das ehemalige Hotel Adler hielt man für geeignet – der Bau liegt direkt im Ortskern und hat eine lange Historie. Neben seiner Eignung wurde, laut Auskunft der Pressestelle des Landrats­amts des Bodenseekreises, auch geprüft, mit welchen „ungefähren Umbaukosten“ zu rechnen wäre.

Zum 1.3.2016 schloss das Landratsamt Bodenseekreis mit den privaten Eigentümern des Hotels Adler einen langfristigen Mietvertrag ab – ohne Ausstiegsklausel, über 9 Jahre bis zum 28.2.2025. Nach der Unterzeichnung des Mietvertrags zeigten sich bei der gemieteten Immobilie baurechtliche Probleme. Zeitungsberichten zufolge mangelte es zum Beispiel an Fluchtwegen und Brandschutzmauern. „Nach der Anmietung mussten noch baurechtliche Fragen […] geprüft werden“, hieß es auf Anfrage aus der Pressestelle des Landratsamts des Bodenseekreises.

Um also baurechtliche Fragen zu klären, ließ das Landratsamt für 40.000 Euro ein Gutachten anfertigen. Laut diesem wären 532.600 Euro Sanierungskosten für die erforderlichen Umbaumaßnahmen fällig geworden. Das Landratsamt entschied sich nun gegen eine Adler-Sanierung. Derweil lief der auf 9 Jahre angelegte Mietvertrag weiter und verursachte, bei einer Kaltmiete von monatlich 6.400 Euro, immense Kosten in Höhe von fast 80.000 Euro pro Jahr. Und das ohne jede Nutzung!

Bis zur Offenlegung war es allerdings ein langer Weg, denn der Landkreis beantwortete Presseanfragen zu den anfallenden Mietkosten zunächst einmal nicht. Erst im Jahr 2023 kamen die Kosten für die Anmietung des ehemaligen Hotels ans Tageslicht: Der Südkurier, der regelmäßig über den Fall berichtete, hatte vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen geklagt und konnte erreichen, dass der Landkreis die Zahlen offenlegen musste: Für das nicht genutzte Gebäude seien für den Zeitraum vom 1.3.2016 bis zum 31.5.2021 Gesamtkosten von 487.931 Euro entstanden, teilte das Landratsamt auf BdSt-Anfrage mit.

Zum 31.5.2021 gelang es den Verantwortlichen schließlich, mit den Eigentümern des Hotels Adler eine Aufhebungsvereinbarung zu schließen. Die Kosten der vereinbarten Abstandszahlung: Stolze 288.000 Euro – und damit genau der Betrag, der bis zum regulären Ende des Mietvertrags am 28.2.2025 ohnehin für die Kaltmiete angefallen wäre!

Insgesamt kostete die Anmietung des Hotels Adler in Sipplingen den Steuerzahler also mehr als 800.000 Euro – obwohl das Gebäude in all den Jahren keinen Nutzen hatte, weil es für keine einzige geflüchtete Person jemals zur Unterkunft wurde.

Foto: S. Schweizer

Der Bund der Steuerzahler meint

Bei allem Verständnis für den Zeitdruck, unter dem der Bodenseekreis Ende 2015 bei der Suche nach Flüchtlingsunterbringungen stand, hätten die Verantwortlichen bei der Anmietung des ehemaligen Hotels Adler die Räumlichkeiten dringend vor und nicht nach der Unterzeichnung des langfristigen Mietvertrags einer gründlicheren Prüfung auf Nutzbarkeit unterziehen müssen.

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Autor des Artikels

Daniel Bilaniuk

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