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  • Hamburg
  • Verschwendung droht
09.11.2021

Grundstücksdeal mit fadem Beigeschmack

Grundstücksdeal zwischen Stadt Hamburg und Hamburger SV irritiert

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Was ist passiert?

Hamburg. Anfangs klang es nach einem vernünftigen Deal: Die Stadt Hamburg kaufte dem Fußballverein Hamburger SV das Grundstück, auf dem unter anderem das Volksparkstadion steht, für 23,5 Mio. Euro ab – nicht das Stadion selbst. Gleichzeitig vergab die Stadt an den HSV ein Erbbaurecht bis 2087 mit einer Verlängerungsoption bis 2117. Der jährliche Erbbauzins beträgt 1,8 Prozent des Verkehrswerts. Zu diesen Konditionen unterzeichneten die Verantwortlichen im September 2020 eine Absichtserklärung („Letter of Intent“).

Die Vereinbarung steht im Zusammenhang mit der Bewerbung Hamburgs als Austragungsort der Fußball-Europameisterschaft 2024. Der Plan schien vernünftig, denn er versetze den klammen Club in die Lage, die notwendigen und von der UEFA verlangten Investitionen in sein Stadion „aus eigener Kraft zu schultern“, sagte Hamburgs Finanzsenator bei der Vorstellung der Absichtserklärung.

Doch was sagt der HSV-Vorstand? Seine für den EM-Ausbau des Stadions vorgesehenen Mittel müsse der Verein dazu nutzen, die durch die Coronakrise ausbleibenden Umsätze auszugleichen, wird er in den Medien zitiert.

Nach ersten Schätzungen sind für die Renovierung des Stadions zwischen 20 und 30 Mio. Euro notwendig. Bereits diese Vereinbarung hatte der Bund der Steuerzahler kritisiert. Es bestanden erhebliche Zweifel, ob das privatwirtschaftliche Risiko des HSV nun per Grundstücksverkauf auf die Stadt Hamburg übertragen werden sollte.

Offensichtlich waren die Bedenken begründet. Wie aus dem erst Anfang des Jahres öffentlich gewordenen Kaufvertrag zwischen der Stadt und dem HSV hervorgeht und wie beide Parteien bestätigten, darf der Club die Einnahmen für den Grundstücksverkauf auch anderweitig einsetzen – zum Beispiel für die laufenden Kosten. Die 23,5 Mio. Euro dienen zwar als finanzielle Unterstützung, um das Volksparkstadion zu modernisieren, explizit dafür eingesetzt werden muss die Zahlung aber nicht.

Foto: Sascha Mummenhoff

Der Bund der Steuerzahler meint

Die Steuerzahler haben nicht die Aufgabe, für die Managementfehler von Fußballvereinen geradezustehen. Der BdSt sieht die Gefahr, dass Hamburg im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des HSV am Ende weder ein saniertes Stadion hat noch Erbpachterlöse erzielt. Kritik üben wir zudem an der Art der Kommunikation: Hier fehlte von Beginn an Transparenz.

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Autor des Artikels

Sascha Mummenhoff

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