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  • Niedersachsen
  • Teure Diener
19.10.2022

Goldener Handschlag in Göttingen

Nach nur 2 Jahren abgewählt – Versorgungsansprüche von fast einer halben Mio. Euro

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Was ist passiert?

Göttingen (NI). Zweifellos der teuerste Weg für die Steuerzahler ist es, wenn ein kommunaler Wahlbeamter abgewählt wird – vor allem in Niedersachsen. Im aktuellen Göttinger Fall können für eine abgewählte Dezernentin wegen der anschließenden Versorgungslasten bis zum Ende ihrer gewählten Amtszeit im März 2028 nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler Versorgungsansprüche von rund 450.000 Euro fällig werden.

So haben wir berechnet: Für die ersten 3 Monate nach der Abwahl wird das volle Amtsgehalt (9.493 Euro) gezahlt. Es folgen 57 Monate mit einer „erhöhten Versorgung“, die 71,75 Prozent des Amtsgehalts, also rund 6.811 Euro pro Monat, beträgt. Für die verbleibenden Monate bis zum Ende der regulären Amtszeit wird die „erdiente Versorgung“ gewährt. Die 52-jährige frühere Spitzenbeamtin ist also die nächsten Jahre gut versorgt. Doch damit nicht genug.

Nach Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Amtszeit schließt sich unmittelbar ein lebenslanges Ruhegehalt an. Bei der Höhe gilt die Besonderheit, dass Amtszeiten, die wegen einer Abwahl nicht vollständig erbracht werden konnten, dennoch pensionssteigernd wirken.

Es ist also davon auszugehen, dass der abgewählten Stadtbaurätin ab März 2028 ein lebenslanges Ruhegehalt von monatlich über 5.000 Euro zusteht. Die kurze Dienstzeit kommt die Stadt Göttingen also richtig teuer zu stehen.

Warum aber erfolgte dieser „goldene Handschlag“ auf Kosten der Steuerzahler? In der zur Abwahl veröffentlichten Pressemitteilung der Stadt Göttingen hieß es unter anderem: „Das Vorgehen ist in Abstimmung mit der Dezernentin erfolgt“. Das hört sich wie ein Ausscheiden in beiderseitigem Einvernehmen an – auf Kosten Dritter, also der Steuerzahler. Die darauf angesprochene Oberbürgermeisterin wies die Bund der Steuerzahler-Einschätzung zurück: Das Wort „Abstimmung“ sei dahingehend zu verstehen, dass die Beamtin vor dem Antrag auf Abwahl zu unterrichten gewesen sei.

Zu den Gründen der Trennung schweigt die Stadt nach wie vor. Wir finden: Als Steuerzahler darf man sehr wohl Aufklärung und Aufarbeitung verlangen, während die Stadt Göttingen sich auf das niedersächsische Kommunalverfassungsrecht zurückzieht, das keine materiellen Abwahlvoraussetzungen vorsieht: Ein „Vertrauensverlust“ genügt als Grund für eine Abwahl, solange dabei die formellen Regelungen eingehalten werden.

Über inoffizielle Quellen war zu erfahren, dass die Wahlbeamtin ihren Amtspflichten völlig unzureichend nachgekommen und in politischen Gremiensitzungen häufig unvorbereitet gewesen sein soll sowie städtische Bauprojekte nicht in gebotener Weise vorangebracht habe.

Es fragt sich deshalb, welche disziplinarischen Maßnahmen die Stadtspitze vor dem teuren „goldenen Handschlag“ ergriffen hat, um diese offensichtliche Schlechtleistung rechtzeitig zu sanktionieren und um Besserung zu erzielen.

Wenn millionenschwere Sanierungsprojekte bei städtischen Gebäuden nicht vorangehen und sich dadurch verteuern, muss es auch personelle Konsequenzen geben. Aber nicht ausschließlich auf Kosten der Steuerzahler.

Foto: Philipp Behm

Der Bund der Steuerzahler fordert

Solch generöse Versorgungsregelungen sind aus Steuerzahlersicht untragbar! Der Niedersächsische Landtag ist aufgefordert, die versorgungsrechtlichen Regelungen für kommunale Wahlbeamte auf ein vertretbares Maß zurückzuführen. Konkrete Vorschläge hat der BdSt der Politik bereits geliefert.

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Autor des Artikels

Bernhard Zentgraf

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