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  • Niedersachsen
  • Teure Diener
09.06.2022

Göttinger goldener Handschlag

Nach nur 2 Jahren abgewählt – Versorgungsansprüche von fast einer halben Million Euro

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Was ist passiert?

Göttingen (NI). Obwohl für 8 Jahre gewählt und ohne öffentlich Gründe zu benennen, trennte sich die Stadt Göttingen im Mai 2022 von ihrer Baudezernentin nach kaum mehr als 2 Jahren Amtszeit mittels Abwahl durch den Rat. Trotz ihrer kurzen Amtszeit hat die Ex-Spitzenbeamtin allein in den nächsten Jahren Ansprüche auf Versorgung von fast einer halben Million Euro – aus Steuerkassen! Grund sind die generösen Versorgungsregelungen des Landes Niedersachsen für kommunale Wahlbeamte.

Die Abwahl einer kommunalen Wahlbeamtin ist im Hinblick auf die anschließenden Versorgungslasten zweifellos der teuerste Weg für die Steuerzahler – vor allem in Niedersachsen. Im aktuellen Göttinger Fall entstehen der abgewählten Dezernentin bis Ende ihrer gewählten Amtszeit (März 2028) nach BdSt-Berechnungen Versorgungsansprüche von rund 450.000 Euro.

So haben wir gerechnet: Für die ersten 3 Monate nach der Abwahl wird das volle Amtsgehalt (9.493 Euro) gezahlt. Es folgen weitere 57 Monate mit einer „erhöhten Versorgung“. Diese beträgt 71,75 Prozent des Amtsgehaltes, also rund 6.811 Euro pro Monat. Für die anschließend verbleibenden Monate bis zum Ende der regulären Amtszeit wird dann die „erdiente Versorgung“ gewährt. Die 52-jährige frühere Spitzenbeamtin ist also die nächsten Jahre gut versorgt. Doch damit nicht genug!

Nach Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Amtszeit, schließt sich unmittelbar ein lebenslanges Ruhegehalt an. Hinsichtlich der Höhe gilt dabei die Besonderheit, dass Amtszeiten, die wegen Abwahl nicht vollständig erbracht werden konnten, dennoch pensionssteigernd wirken. Es ist davon auszugehen, dass der abgewählten Göttinger Stadtbaurätin ab März 2028 ein lebenslanges Ruhegehalt von monatlich über 5.000 Euro zusteht. Die kurze Dienstzeit kommt die Stadt Göttingen also richtig teuer.

Warum dieser „goldene Handschlag“ auf Kosten der Steuerzahler? In der anlässlich der Abwahl veröffentlichten Pressemitteilung der Stadt Göttingen hieß es unter anderem: „Das Vorgehen ist in Abstimmung mit der Dezernentin erfolgt“. Das hört sich an wie ein Ausscheiden in beiderseitigem Einvernehmen – auf Kosten Dritter, also der Steuerzahler. Die darauf angesprochene Oberbürgermeisterin wies die BdSt-Einschätzung zurück. Das Wort „Abstimmung“ sei dahingehend zu verstehen, dass die Beamtin vor dem Antrag auf Abwahl hierüber zu unterrichten sei. Wie dem auch sei: Zu den Gründen der Trennung schweigt die Stadt nach wie vor öffentlich. Sie zieht sich auf das Niedersächsische Kommunalverfassungsrecht zurück, das keine materiellen Abwahlvoraussetzungen vorsieht. Ein „Vertrauensverlust“ genügt als Grund, solange die formellen Regelungen eingehalten werden.

Wir finden: Als Steuerzahler darf man sehr wohl Aufklärung und Aufarbeitung verlangen. Wie über nicht offizielle Quellen zu erfahren war, soll die Wahlbeamtin ihren Amtspflichten völlig unzureichend nachgekommen sein, in politischen Gremiensitzungen häufig unvorbereitet gewesen sein und städtische Bauprojekte nicht in gebotener Weise vorangebracht haben. Es fragt sich deshalb, welche disziplinarischen Gegenmaßnahmen die Stadtspitze ergriffen hat, um diese offensichtliche Schlechtleistung rechtzeitig zu sanktionieren und Besserung zu erzielen. Wenn millionenschwere Sanierungsprojekte bei städtischen Gebäuden nicht vorangehen und sich dadurch zudem verteuern, muss es auch personelle Konsequenzen geben. Aber nicht ausschließlich auf Kosten der Steuerzahler.

Foto: charlesdeluvio auf Unsplash

Der Bund der Steuerzahler fordert

Solch generöse Versorgungsregelungen sind aus Steuerzahlersicht untragbar! Der Niedersächsische Landtag ist aufgefordert, die versorgungsrechtlichen Regelungen für kommunale Wahlbeamte auf ein vertretbares Maß zurückzuführen. Konkrete Vorschläge hat der BdSt der Politik bereits geliefert.

Fragen an den Autor

Autor des Artikels

Bernhard Zentgraf

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Bemerkungen :

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    Hofmann Burkhard 23/06/2022 um 08:33

    Ich bekomme nach 48 Jahren Tätigkeit im Handwerk 1248€ Rente und da wird mir noch ein Teil einer Unfallrente der Landwirtschaftlichen BG abgezogen. Mit solchen Regeln im öffentlichen Bereich wird der Bürger für dumm verkauft und lehnt solch eine Politik immer mehr ab bis zum ........


    Mfg


  • user
    Wolfgang Petri 18/06/2022 um 21:10

    Es ist so einfach, verlasst den Weg der politischen Postenverteilung und setzt fähige Mitarbeiter ein! Die Formel:


    "Politisch engagierten Mitarbeiter kommen an ihre „Pöstchen“ auch ohne Leistungsnachweis! Deren „Leistung“ besteht darin, durch eine Parteizugehörigkeit (da steckt schon der Begriff „Hörigkeit“ drin) ihren Obolus an die entsprechende Partei zu entrichten.


    Das muss sich auszahlen." darf nicht mehr gelten.


    Der Steuerzahler ist der Souverän und muss zwingend über den "Kündigungsgrund" informiert werden. Eine grobe Pflichtverletzung durch Untätigkeit oder Unfähigkeit führt in Wirtschaftsbetrieben zur Kündigung ohne Abfindung! Dies muss auch zwingend in der öffentlichen Verwaltung gelten! Das hier beschriebene Gebaren erinnert an Korruption!


  • user
    Elfriede 16/06/2022 um 22:06

    Ich bin fassungslos. Kein Wunder dass solche Menschen den Bezug zur Realität verlieren. Und dann klopft man sich auf die Schulter für 12 Euro Mindesttundenlohn. Mir wird schlecht. Soviel Arroganz ist nicht auszuhalten.


  • user
    Jörg 16/06/2022 um 13:09

    Wir Frührentner müßen sehen wo wir bleiben und solche PAPPNASEN bekommen ALLES in den Arsch Geschoben !!! Für NICHTS!! -Wo bleibt da die Gereschtigkeit ??? Ich bin UNFERSCHULDET in Erührente gekommen beziehe zusätzlich NOCH Geld vom Sozi. ( Soweit "OK" ) ABER wenn die Rente erhöt wird bekomme ich GENAU DIESEN Betrag vom Sozi wieder Abgezogen ! Ich habe rein GARNICHTS von einer Erhohung,im gegenteil es wird eher weniger !! Und das ist eine Schande!


  • user
    Sieghard Dyhr 16/06/2022 um 10:00

    Haben die dort noch eine Stelle frei? Sowas möchte ich auch machen und dann viel Geld verdienen. Es wird den Leuten einfach zu leicht gemacht. Solche gesetzlichen Wohltaten sollten mal ersthaft über-


    dacht werden. Aber wer soll das Abschaffen? Das sind doch die selben Typen die das beschlossen haben, also in die eigene Tasche.


  • user
    Nowak Brigitte 16/06/2022 um 09:31

    Schauen sie mal nach Iserlohn ...(NRW)


    Da wurde ein städtischer Angestellter mit 250.000,00 EURO "abgefunden".



    Nach einem Gerichtsurteil darf er jetzt das Geld behalten, die Verantwortlichen dafür wie z.B. der damalige Bürgermeister sind nicht mehr zu packen. (Angeblich "dement"!)


    Der Vorgang liegt weiter seit Jahren beim Gericht. Ein Ergebnis ist nicht zu erwarten ....


    Beste Grüße


    B.Nowak