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  • Niedersachsen
  • Brücken, Straßen und Verkehr
17.10.2023

Geplant, beauftragt und trotzdem nicht saniert

Landkreis scheitert am Umweltrecht

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Was ist passiert?

LK Lüchow-Dannenberg (NI). Die Planungen für den Streckenabschnitt der Kreisstraße 8, deren Ausbau das Land Niedersachsen finanziell fördert, begannen schon im Jahr 2020. Die Bauarbeiten hätten eigentlich im September 2021 losgehen sollen, wenn nicht kurz vor Spatenstich – die Umleitungsschilder waren bereits aufgestellt worden – ein Umweltverband vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg wegen naturschutzrechtlicher Planungsfehler geklagt hätte. Die Klage verfolgte auch das Ziel, die mehr als 50 Bäume am Straßenrand, die den Vögeln des angrenzenden Vogelschutzgebiets als Singwarte dienen, vor der Abholzung zu bewahren. Das Verwaltungsgericht wies die Klage im Oktober 2021 zunächst zurück. Das daraufhin mit dem Beschwerdeverfahren betraute Oberverwaltungsgericht Lüneburg kam jedoch zu einer anderen Einschätzung und ordnete im März 2022 an, die Straßen- und Baumfällarbeiten bis zum Erlass einer späteren Hauptsache­entscheidung auszusetzen.

Das Gericht begründet seine Entscheidung u. a. damit, dass die Baumaßnahme in einem Landschaftsschutzgebiet geplant sei, einem Gebiet also, dass durch eine entsprechende Verordnung geschützt ist. Dieser Verordnung zufolge dürfen dort „keine Handlungen vorgenommen werden, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, die Landschaft zu verunstalten oder den Naturgenuss zu beeinträchtigen“. Zwar könnten in besonderen Fällen Ausnahmen zugelassen werden, die aber einer vorherigen Zulässigkeitserklärung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises bedürfen.

Eine solche Erklärung hatte die untere Naturschutzbehörde im August 2021, einen Monat vor dem geplanten Baubeginn, auch abgegeben. Allerdings, so das Gericht, sei diese „aller Voraussicht nach rechtswidrig“. Die Erklärung bedürfe einer „eigenen naturschutzrechtlichen Betrachtung“ durch die untere Naturschutzbehörde – und zwar vor Abgabe der Zulässigkeitserklärung. Laut Gericht hat der Landkreis aber vorgesehen, notwendige umweltfachliche Untersuchungen erst nach Erteilung der Zulässigkeitserklärung von einem Fachgutachter vornehmen zu lassen. Gegenüber dem Bund der Steuerzahler rechtfertigte der Landkreis sein Vorgehen: Die Zulässigkeitserklärung habe keinen zeitlichen Aufschub geduldet, da die Fördermittel sonst nicht hätten in Anspruch genommen werden können.

Die Feststellungen des Gerichts waren eine Rüge für den Landkreis und zugleich deutlicher Fingerzeig für das Hauptsacheverfahren. Wohl auch deshalb versuchte der Landkreis, die Kläger auf dem Vergleichsweg zur Rücknahme der Klage zu bewegen. Die Verhandlungen scheiterten jedoch, weil die Forderungen, so der Landkreis, „weder zeitlich noch praktisch und finanziell umsetzbar waren“. Der Landkreis ließ schließlich von dem Bauvorhaben ab, nicht nur, um ein langwieriges Klageverfahren zu vermeiden, sondern auch das Risiko, darin zu unterliegen.

Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Landkreis bereits 223.000 Euro für die Planungen ausgegeben. Die Gerichts- und Prozesskosten schlagen mit circa 6.000 Euro zu Buche. Außerdem drohen Regressforderungen der beauftragten Baufirma von rund 375.000 Euro.

Und: Autofahrer müssen sich vorerst wohl mit Streckenausbesserungen begnügen. Nach Auskunft des Landkreises kann die Sanierung jetzt voraussichtlich frühestens im Jahr 2027 erneut geplant werden.

Foto: Jan Vermöhlen

Der Bund der Steuerzahler kritisiert

Um Fördergelder nicht aufs Spiel zu setzen, wollte der Landkreis das vorgeschriebene Planungs- und Genehmigungsverfahren einfach verkürzen. Dieser Versuch ist misslungen. Die Zeche zahlt nun der Steuerzahler.

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Autor des Artikels

Jan Vermöhlen

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