Geister-Flüchtlingsdorf im Ammerland
Falsche Bedarfszahlen kosten Steuerzahler Millionen
Was ist passiert?
Landkreis Ammerland (NI). Im Herbst 2022 informierte das Land Niedersachsen den Landkreis Ammerland, dass er im Frühjahr 2023 voraussichtlich rd. 1.400 weitere Flüchtlinge aufnehmen müsse – vorwiegend aus der Ukraine. Weil der Landkreis und seine Mitgliedsgemeinden sich außerstande sahen, eine so hohe zusätzliche Anzahl Schutzsuchender dezentral in Wohnungen unterzubringen, entschied man sich für die Errichtung einer zentralen Unterbringungsmöglichkeit. In Edewecht sollte unter dem Namen „Dorf Edewecht“ eine aus acht Containeranlagen (je 35 Wohncontainer) bestehende Siedlung mit Platz für bis zu 500 Ukrainer entstehen. Im April 2023 sollten die ersten Neuankömmlinge ins „Dorf“ einziehen. Doch dazu kam es nicht.
Der Landkreis war mit den Arbeiten für das Containerdorf schon weit vorangeschritten, als das Niedersächsische Innenministerium im Februar 2023 überraschend mitteilte, Niedersachsen habe bereits rd. 16.000 ukrainische Flüchtlinge mehr aufgenommen, als es nach dem Bundesländer-Verteilungsschlüssel gemusst hätte. Die Verantwortung für diese „Überquote“ sah das Ministerium bei den Kommunen. Diese hätten von ihnen bereits aufgenommene Schutzsuchende verspätet in das entsprechende Meldesystem eingetragen. Das Land werde den Kommunen daher zunächst keine weiteren Ukrainer zuweisen.
Zu diesem Zeitpunkt waren dem Landkreis Ammerland aber schon hohe Kosten entstanden. So schlug der Kauf der acht Containeranlagen mit rd. 3,7 Mio. Euro zu Buche, die Herrichtung des Baugrundstücks und der Container verschlang weitere rd. 1,3 Mio. Euro. Hinzu kommen laufende Kosten von insgesamt 156.000 Euro. Der Landkreis hielt das zunächst für unproblematisch, da er davon ausging, dass das Land die Kosten (ca. 5,2 Mio. Euro) vollständig tragen würde – schließlich kamen von dort die falschen Zahlen.
Das Land lehnte die Kostenübernahme jedoch ab und verwies auf eine pauschale Sonderzahlung in Höhe von 750.000 Euro, die der Landkreis bereits für die Vorhaltung der zentralen Flüchtlingsunterkunft erhalten habe. Eine weitere Kostenerstattung sei nur bei einer tatsächlichen Flüchtlingsunterbringung zulässig.
In dieser Pattsituation beschlossen der Landkreis und seine Mitgliedsgemeinden im Oktober 2023, die Hälfte der Container zu verkaufen, um den finanziellen Schaden zu begrenzen und dennoch handlungsfähig zu bleiben – für den Fall, dass dem Landkreis doch noch ukrainische Flüchtlinge zugewiesen werden sollten. Als sich im April 2024 abzeichnete, dass dies jedoch auf absehbare Zeit nicht der Fall sein würde, entschied man im Ammerland, auch die übrigen Container zu veräußern.
Wie vom Landkreis zu erfahren war, wurde inzwischen die Hälfte der Container von kreisangehörigen Kommunen übernommen und die übrigen an interessierte Kommunen außerhalb des Ammerlands veräußert. Insgesamt konnte der Landkreis so Verkaufserlöse von rd. 2,6 Mio. Euro erzielen – leider nicht genug, um die einst entstandenen Kosten vollständig auszugleichen.
Foto: Nico Steinert
Alternative Investition
Die vergeudeten rd. 2,6 Mio. Euro hätte der Landkreis Ammerland sicher lieber in die Finanzierung des Breitbandausbaus in der ländlich strukturierten Region gesteckt.
Der Bund der Steuerzahler meint
Steuerzahler ärgern sich zu Recht. Sie sind die Leidtragenden der Zahlen-Posse und zahlen den Preis für das Geister-Flüchtlingsdorf im Ammerland. Auch das Vertrauensverhältnis zwischen Kommunen und Land dürfte gelitten haben.
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