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  • user
    Jan Wiegels (Stadt Mölln, Bürgermeister) 10/11/2021 um 19:32
    Bei den Schäden handelt es sich um verdeckte Baumängel, die erst sichtbar wurden, als im September 2020 Umbaumaßnahmen vorbereitet wurden und (nach Einschaltung eines Gutachters) Bauteilöffnungen erfolgten. Bedauerlicherweise waren zu diesem Zeitpunkt sämtliche Gewährleistungsfristen abgelaufen. Entgegen der Darstellung des Landesrechnungshofes hat zum Ablauf der Gewährleistung im Mai 2015 sehr wohl eine Gewährleistungsbegehung stattgefunden. Die seinerzeit festgestellten Mängel wurden von den Baufirmen, die dafür verantwortlich waren, abgearbeitet. Gleiches gilt für die Abnahme der Gebäude im Jahr 2011. Zu diesen Zeitpunkten waren die nun aufgetretenen Baumängel jedoch noch nicht vorhanden bzw. sichtbar oder erkennbar.