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  • Baden-Württemberg
  • Kostenexplosion
19.10.2022

Fußgängersteg für 10 statt 3 Mio. Euro

Beim Fußgängersteg in Aalen laufen die Finanzen aus dem Ruder

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Was ist passiert?

Aalen (BW). Schon als sich die Stadt Aalen im Jahr 2015 bei einem Investorenwettbewerb für das Stadtoval am Bahnhof dafür entschieden hatte, einen Fußgängersteg in die Innenstadt zu bauen, musste der damalige Oberbürgermeister Kritik zur Sitzungsvorlage einstecken: Dort hieß es, dass der Steg unter 3 Mio. Euro kosten werde, die Verwaltung habe allerdings nur die Nettokosten angegeben. Brutto betrügen die Kosten wohl eher 4 Mio. Euro, so der Vorwurf.

Nachdem der Aalener Gemeinderat 2017 den Grundsatzbeschluss zum Bau des Steges gefasst hatte, folgte ein Jahr später der Baubeschluss. Inzwischen ging man bereits von Kosten in Höhe von fast 6,6 Mio. Euro aus, die Investoren des Quartiers Stadt­oval beteiligten sich mit 600.000 Euro. Im Jahr 2019 schrieb die Stadtverwaltung die Bauarbeiten für den Steg aus, aber die Ausschreibung wurde wegen lediglich eines überteuerten Angebots wieder aufgehoben. Laut Medienberichten belief sich dieses Angebot auf 9,73 Mio. Euro.

Die Vergabekammer kam in ihrer Entscheidung im Zuge des Vergabenachprüfungsverfahrens zu dem Schluss, dass die Stadt bei der Ausschreibung die Kosten für den Steg zu niedrig angesetzt hat und die Arbeiten europaweit hätten ausgeschrieben werden müssen. Dies bestätigt die Aalener Stadtverwaltung auf Anfrage des Bundes der Steuerzahler: „Die Vergabekammer kam in ihrer Entscheidung im Zuge des Vergabenachprüfungsverfahrens zu dem Ergebnis, dass die Stadt davon hätte ausgehen müssen, dass in Anbetracht steigender Baukosten die Kosten für das Bauvorhaben den Schwellenwert jedoch erreichen oder übersteigen werden.“ Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Neubauvorhaben nicht um eine Standardbaumaßnahme handle, hätte laut Beschluss der Vergabekammer zudem ein höherer Risikoaufschlag kalkuliert werden müssen, heißt es aus dem Aalener Rathaus.

Die zweite Ausschreibung im Jahr 2021 erfolgte dann zwar europaweit, konnte aber aufgrund mittlerweile drastisch gestiegener Baukosten nicht mehr verhindern, dass die Kosten für das Steg-Projekt noch weiter in die Höhe schossen: Statt 6,6 Mio. Euro rechnet man jetzt bereits mit 8,7 Mio., Euro, und nach aktuellen Berechnungen geht man bei Baubeginn im Mai 2022 sogar von Kosten in Höhe von fast 10,4 Mio. Euro aus. Dass sich diese Summe sogar noch einmal erhöhen wird, ist wahrscheinlich.

Foto: Daniel Bilaniuk

Der Bund der Steuerzahler meint

Für die Steuerzahler ist es ärgerlich, wenn Bauprojekte, die anfangs mit einem Kostenrahmen von 3 Mio. Euro vorgestellt wurden, am Ende 10 Mio. Euro teuer werden. Die Steuerzahler haben Anspruch auf eine realistische Kostenplanung. Und zwar von Beginn an.

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Autor des Artikels

Daniel Bilaniuk

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Bemerkungen :

  • user
    Norbert Rehm 20/10/2022 um 02:02

    „Dass sich diese Summe sogar noch einmal erhöhen wird, ist wahrscheinlich“, schreibt der Bund der Steuerzahler in seinem aktuellen Schwarzbuch. So ist es – da die Stadt jetzt bisher nicht berücksichtigte Kosten (z.B. für die „Stegplätze“ jetzt als Platz südlich der Grünen Mitte bezeichnet und nicht zu den Kosten des Stegs zählt). Tatsächlich ist die Kostensteigerung noch höher als vom Bund der Steuerzahler dargestellt: der „Eigenanteil“ der Aalener Steuerzahler aus dem städtischen Haushalt hat sich etwa verzehnfacht (10fach). Denn: Die vom großartigen OB immer als Argument angeführten 60 % Zuschuss des Landes – die kommen wohl nicht. Das war alles Lug und Trug. Somit fehlen jetzt zu der Verzehnfachung der „verbleibenden“ Kosten noch ein Loch von über 6 Millionen. Dies scheint aber auf dem Aalener Rathaus weder Verwaltung noch die Mehrheit des Gemeinderats noch die Rechtsaufsicht zu interessieren. Offensichtlich sind die Verantwortlichen an Finanzlöcher gewöhnt und interessieren sich für andere Kleinigkeiten. Vielleicht wird der mit mehrfachem Lug und Trug zur Fertigstellung beschissene Steg irgendwann fertig und vielleicht wird er dann wegen fehlendem Aufzug oder Strom für Betrieb und Begleitheizung aber als „Sparmaßnahme“ nicht eröffnet. Auch dafür werden die Verantwortlichen eine Begründung finden und sich feiern lassen…Möglicherweise erfolgt gar noch ein Lob durch die Rechtsaufsicht – weil man sich dann ja in der Krise verantwortungsvoll verhält?