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  • Hessen
  • Bürokratie führt zu Verschwendung
09.10.2024

Fünf Zentimeter zu wenig: Sprungturm muss abgerissen werden

Nach mehr als 30 Jahren fiel auf, dass ein Becken nicht die vorgeschriebene Tiefe hat

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Was ist passiert?

Biedenkopf (HE). Der im hessisch-westfälischen Grenzgebiet gelegene Luftkurort Biedenkopf ist durch seine vielen Fachwerkhäuser und das gut erhaltene Landgrafenschloss aus dem 15. Jahrhundert bekannt. In jüngerer Vergangenheit ist jedoch ein anderes Bauwerk in aller Munde: die Sprunganlage des städtischen Freibads. Das 1954 eröffnete Lahnauenbad bietet drei beheizte Becken und eine große Rutsche. Bei der grundhaften Sanierung im Jahr 1993 wurde u. a. eine Sprunganlage mit einem Ein- und einem Drei-Meter-Turm gebaut. In das Becken vor den Sprungtürmen wurde eine Edelstahlwanne eingesetzt. Dabei verlor das Becken vermutlich entscheidende cm an Wassertiefe, denn seitdem ist es 3,45 m tief. Dies ist erst nach 30 Jahren aufgefallen, denn im Jahr 2023 gab die Stadt ein Gutachten in Auftrag, bei dem die Aufsichtssituation des Freibads überprüft wurde. Dabei stellte der Gutachter zufällig fest, dass das Sprungbecken statt der vorgeschriebenen 3,50 m nur 3,45 m tief ist und dass die beiden Sprungtürme zu nah beieinanderstehen. Auch das Geländer des Turms entspricht nicht den Vorgaben, denn die aktuellen Richtlinien des Koordinierungskreises Bäder (KOK-Richtlinien) geben vor, dass die Wassertiefe bei einer Drei-Meter-Plattform mindestens bei 3,50 m liegen muss. Der Drei-Meter-Turm musste daher im Mai 2023 umgehend geschlossen werden, denn sollte ein Unfall passieren, würde die Stadt haften. Einen Toleranzbereich für minimale Norm-Abweichungen gibt es nicht.

Um den Sprungturm zu erhalten, hat die Stadt Alternativen geprüft, etwa das Becken tiefer zu legen oder den Beckenrand zu erhöhen. Allerdings haben sich die Verantwortlichen aus Kostengründen gegen diese Lösungen entschieden. Deshalb soll der Turm noch vor der Badesaison 2025 demontiert werden. Die Kosten dafür wurden vorab auf 1.500 bis 2.000 Euro geschätzt.

Foto: Moritz Venner

Der Bund der Steuerzahler meint

Dieser Fall klingt nach typisch deutscher Genauigkeit: Seit mehr als 30 Jahren steht dieser Sprungturm und niemand hat jemals die fehlenden fünf cm vermisst. Zwar ist verständlich, dass Biedenkopf den Turm nun demontiert, weil die Haftungsrisiken zu hoch sind. Dennoch stellt sich die Frage, ob die Vorschriften so unflexibel sein müssen, dass selbst minimale Abweichungen unmöglich sind. Weil die Vorschriften keine Toleranz zulassen, müssen die Badegäste in Biedenkopf künftig auf das Springen aus drei m Höhe verzichten.

Video zum Fall

#Steuergeldverschwendung im #Lahnauenbad #Biedenkopf : #Sprungturm-#Abriss #schwimmbad #Schwarzbuch


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Bemerkungen :

  • user
    Dr. J Fuehrer 23/11/2024 um 00:11

    Warum ging man nicht den anderen Weg: die Vorschrift mit einer Toleranz ergänzen? In der Technik ist jede Maßangabe mit einer Toleranz versehen. Diese Vorgabe hier wurde vermutlich von typischen Bürokraten verfaßt.