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  • Niedersachsen
  • Teure Diener
17.10.2023

Fünf Vizepräsidenten sind zu viel

Präsidiumsaufstockung sachlich ungerechtfertigt und politisch unvernünftig

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Was ist passiert?

Niedersachsen. Der neugewählten Präsidentin des Niedersächsischen Landtags stehen seit November 2022 gleich fünf Stellvertreter zur Seite – und das bei lediglich vier Landtagsfraktionen. Die Posten verteilen sich auf die beiden regierungsbildenden Fraktionen sowie die größere der beiden Oppositionsfraktionen. Die Landespolitik begründete den weiteren gut dotierten Posten im Landtagspräsidium damit, dass die Vizepräsidenten zusätzlich zu ihrer parlamentarischen Arbeit im gesamten Flächenland Niedersachsen „intensiver werbend für die Demokratie in Erscheinung treten“ sollen. Doch ist das Werben und Eintreten für die Demokratie nicht ohnehin schon die originäre Aufgabe eines jeden der 146 hauptberuflichen Landtagsabgeordneten?

Um die Amtsgeschäfte zu erledigen, bräuchte der Landtag jedenfalls keine fünf Vizepräsidenten, wie im Mai 2023 auch die Landtagspräsidentin öffentlich einräumte. Tatsächlich könnte es bei der Aufstockung also vorrangig darum gegangen sein, einzelne Abgeordnete in ein attraktives Amt zu heben. Postengeschacher auf Kosten der Steuerzahler. Weil große Teile der Politik trotz öffentlicher Empörung nicht von den Plänen ablassen wollten, schlug der Bund der Steuerzahler vor, zumindest die Höhe der Sonderzahlungen für die Vizepräsidenten zu reduzieren: Statt eines Vize-Zuschlags von 40 Prozent auf die Abgeordnetendiäten sollte er nach BdSt-Vorstellungen künftig höchstens 32 Prozent betragen. Neben der monatlichen Abgeordnetenentschädigung von 7.635 Euro hätte ein Vize dann nicht mehr 3.054 Euro zusätzlich bekommen, sondern „lediglich“ 2.443 Euro. Dem Steuerzahler wären dadurch im Vergleich zur vorangegangenen Legislaturperiode zumindest keine aufstockungsbedingten Mehrkosten aufgebürdet worden. Doch auch diesen Vorschlag lehnte das Parlament mehrheitlich ab.

Dass es auch anders geht, zeigen andere Bundesländer: So kommen die Landes­parlamente in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und dem Saarland mit je zwei Vizepräsidenten aus. Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben in ihren Parlamenten jeweils drei Vizepräsidenten bestellt.

Foto: Jan Vermöhlen

Alternative Investition

Wer „intensiver für die Demokratie“ werben möchte, sollte Steuergeld nicht in zahlenmäßig aufgeblähte Vize-Posten, sondern in Projekte zur politischen Bildung investieren.

Der Bund der Steuerzahler kritisiert

Auch in Niedersachsen würden zwei Stellvertreter der Präsidentin ausreichen, um den Landtag würdevoll zu vertreten und die Sitzungen des Parlaments ordnungsgemäß zu leiten.

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Autor des Artikels

Jan Vermöhlen

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