
Fragwürdige Arbeits-Maßnahme verhindert
Bund der Steuerzahler verhindert Geldverschwendung bei der Agentur für Arbeit
Was ist passiert?
Krefeld (NRW). Eine ältere Frau in Krefeld staunte nicht schlecht, als sie im Februar 2022 von der Agentur für Arbeit aufgefordert wurde, an einer Maßnahme zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit teilzunehmen. Weil sie Anfang Juli 66 Jahre alt werden würde, hatte sie bereits die Rente zum 1. Juni beantragt. Sie setzte sich mit dem Arbeitsamt in Verbindung, um das vermeintliche Missverständnis zu klären. Doch das Arbeitsamt bestand auf ihrer Teilnahme.
Schließlich wandte sie sich hilfesuchend an den Bund der Steuerzahler, denn diese Kurse kosten Steuergeld. Mehr noch: In ihrem Fall drohte es sogar, unsinnig ausgegeben zu werden. Der BdSt bat die Agentur für Arbeit in Krefeld um Stellungnahme. Diese räumte schließlich ein, dass „dies bei der genannten Kundin eindeutig nicht mehr der richtige Zeitpunkt war, um mit dieser Maßnahme eine mögliche Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden“.
Im Jahr 2016 hatte sich schon einmal eine Frau kurz vor ihrer Rente beim BdSt gemeldet, die ebenfalls an einer Maßnahme zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit teilnehmen sollte. Zuständig war damals die Agentur für Arbeit in Bergisch Gladbach. Auch in diesem Fall machte die Dame in mehreren Schreiben auf ihr Alter aufmerksam und legte sogar Widerspruch ein. Die Agentur für Arbeit lenkte erst ein, als sich der BdSt einschaltete.
Der Bund der Steuerzahler meint
Einzelfälle? Wohl eher nicht, denn schließlich werden Arbeitslose, die sich in einer Maßnahme befinden, nicht mehr in der Statistik des Arbeitsamtes aufgeführt. Natürlich ist es richtig, dass Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit kommen. Dabei sollte das Arbeitsamt jedoch auch darauf achten, dass die Maßnahmen wirtschaftlich sind.
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