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    Rainer Boldt 09/05/2021 um 17:33
    Der als Verkehrsversuch getarnte Aktionismus ist gegen die Interessen der Immobilieneigentümer, des Einzelhandels, der Gastronomie-und Hotellerie antidemokratisch von der Verkehrssenatorin und vom Bürgermeister Berlin-Mitte einfach bestimmt worden. Die wirtschaftlichen und Image-Schäden sind enorm, allerdings aus vielen Gründen schwer berechenbar. Jedenfalls erheblicher Rückgang der Passantenfrequenzen! Wie kann man das unverantwortliche Handeln der Politik und Verwaltung durch Haftungsinanspruchnahme für die Zukunft in ähnlich gelagerten Fällen verhindern?
    • user
      Alexander Kraus (BdSt Berlin e.V) 10/05/2021 um 11:07
      Sehr geehrter Herr Boldt, vielen Dank für Ihren Kommentar! Wir sehen eigentlich keine Anspruchsgrundlage für eine Haftung, jedenfalls nicht in zivilrechtlicher Hinsicht. Grundsätzlich ist es wohl legitim, dass eine gewählte Regierung im Rahmen ihrer verkehrspolitischen Leitlinien z.B. Fußgängerzonen einrichtet, sofern nicht irgendwelche rechtlichen Hindernisse oder übergeordnete Interessen dem entgegenstehen. Falls Sie noch weitere Ideen haben, wären wir für Hinweise dankbar. Was wir uns z.B. als denkbare Problematik überlegt hatten, wäre z.B. dass Eigentümer von Tiefgaragenstellplätzen diese nicht mehr erreichen können. Ob dies hier so als Problem auftritt, haben wir allerdings nicht gehört. Mit freudlichen Grüßen Alexander Kraus Vorsitzender Bund der Steuerzahler Berlin e.V.
      • user
        Rainer Boldt 10/05/2021 um 17:12
        Sehr geehrter Herr Kraus, ich habe Ihren sehr guten Beitrag gestern noch an den Verein "Die Mitte" e.V. weitergeleitet, wobei die Anrainer der Friedrichstrasse hierüber informiert werden. Vielleicht kommt da noch die eine oder andere interessante Stellungnahme. Ich befürchte, dass das Drama noch lange nicht vorbei ist und die Friedrichstrasse auf der Strecke bleibt. Es ist traurig, was eine ahnungslose und überhebliche Senatorin für Schaden ungestraft anrichten kann!