
Dürfen über 4.000 Überstunden nach 15 Jahren noch ausgezahlt werden?
Die gewünschte Auszahlung von etliche Jahre alten Überstunden sorgt in Augsburg für Kopfschütteln
Was ist passiert?
Augsburg (BY). Der heutige Baureferent der Stadt Augsburg hat in den Jahren 1994 bis 2008 in seiner Eigenschaft als früherer Verwaltungsangestellter im Stadtplanungsamt weit über 4.000 Überstunden angesammelt, da er seinerzeit mehrere Sonderprojekte zu betreuen hatte. Da er nächstes Jahr in den Ruhestand geht, forderte er die Auszahlung der angesammelten über 4.000 Überstunden in Höhe von rund 200.000 Euro. Grundlage hierfür war eine Dienstvereinbarung, in der weder eine Höchstgrenze noch ein Verfall von Überstunden festgelegt war.
In der Regel nutzen Mitarbeiter die Zeitkonten, um früher in den Ruhestand gehen zu können. Das ist aber bei ihm nicht möglich, da er die Überstunden aus seiner damaligen Funktion in seiner jetzigen Stelle als Baureferent nicht mehr abfeiern darf.
Doch selbst wenn die Auszahlung von rund 200.000 Euro für über 4.000 Überstunden aufgrund der bestehenden Dienstvereinbarung rechtlich zulässig und weder verjährt noch verwirkt sein sollte, stellt sich die Frage, ob dies moralisch noch in Ordnung ist.
Die Stadt Augsburg wäre jedenfalls gut beraten, wenn sie die offenbar noch geltende Dienstvereinbarung mit ihrem Personalrat überarbeiten würde, um eine außergewöhnliche Anhäufung von Überstunden über Jahre hinweg zu vermeiden. Das Personalreferat der Stadt Augsburg hat die Fragen des Bundes der Steuerzahler,
⊲ ob die angesammelten Überstunden durch die jeweiligen Vorgesetzten angeordnet worden waren,
⊲ wer den Übertrag der Abgeltungsregelung auf die Position des Baureferenten genehmigt hatte,
⊲ weshalb ein eventueller Rechtsanspruch auf Auszahlung der angesammelten Überstunden nicht schon im Jahr 2008, als Gerd M. aus dem Angestelltenverhältnis ausgeschieden ist, abgewickelt worden war,
⊲ wie es passieren kann, dass nach 15 Jahren eine solche Auszahlung nachgeholt wird und
⊲ wie sich die Regierung von Schwaben als Rechtsaufsichtsbehörde dazu geäußert hat?
nicht beantwortet und sich stattdessen auf den Personaldatenschutz berufen. Also bleiben einige offene Fragen, die die Steuerzahler durchaus etwas angehen.
Die Stadt ließ den Bund der Steuerzahler lediglich wissen, dass „die Stadt Augsburg um einen bestmöglichen und effizienten Personaleinsatz – auch unter Beachtung haushalterischer Aspekte wie dem Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebot – bemüht ist. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat der Stadt Augsburg auch in seiner Sitzung am 28.04.2022 […] die Einführung eines digitalen, integrierten Zeitwirtschaftssystems beschlossen. […] Mit dieser digitalen Plattform wird es absehbar möglich sein, das vielfältige Thema der Zeitwirtschaft bei der Stadt Augsburg unter allen relevanten Aspekten (Personaleinsatzplanung, Fehlzeitenmanagement, Personalbedarfsplanung, Überstunden- und Mehrarbeitsmanagement, transparentes Zuschlagswesen etc.) noch besser und transparenter zu gestalten“.
Foto: Maria Ritch/Michael Stocker
Der Bund der Steuerzahler meint
Sich seinen Ruhestand mit der Auszahlung von über 15 Jahre alten Überstunden vergolden zu lassen, lässt jegliches Fingerspitzengefühl vermissen. Die Zeche zahlen jedenfalls die Augsburger Steuerzahler.
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