Drei Geschäftsführer für einen Badesee?
Kritik des Bundes der Steuerzahler führt zum Umdenken
Was ist passiert?
Isenbüttel (NI). Der Tankumsee bei Isenbüttel entstand 1972 beim Bau des Elbe-Seitenkanals. Eine von dem Landkreis Gifhorn, der Samtgemeinde und der Gemeinde Isenbüttel gegründete Gesellschaft – die heutige Tankumsee GmbH – baute das Areal in den Folgejahren zu einem Naherholungsgebiet samt Sandstrand und Liegewiesen aus und kümmerte sich fortan auch um die Vermarktung und den Betrieb des Geländes.
Der Zutritt zum See ist unentgeltlich, zahlen müssen die Besucher lediglich fürs Parken und das gastronomische Angebot rund um den See. Es leuchtet ein, dass unter diesen Voraussetzungen ein gewinnbringender Betrieb nicht möglich ist.
Dennoch sollten die Gesellschafter bemüht sein, das Defizit der Betriebsgesellschaft so gering wie möglich zu halten, denn letztlich müssen dafür die Steuerzahler aufkommen (2019: 192.000 Euro, bei einem Gesamtumsatz von 539.000 Euro).
Erst im Dezember 2020 mussten die Gesellschafter zudem einen Liquiditätskredit von 400.000 Euro gewähren, um die Gesellschaft in der Coronazeit am Leben halten zu können.
Trotz dieser desaströsen Finanzlage bestellte der Aufsichtsrat im Februar 2021 eine dritte Geschäftsführerin, die ihren Posten im darauffolgenden April antrat. Dabei beschäftigte die Gesellschaft in den vergangenen Jahren durchschnittlich nur 7 Mitarbeiter. Auf BdSt-Nachfrage rechtfertigte der Aufsichtsratsvorsitzende den dritten Chefposten mit der Anschaffung eines neuen Kletterturms. Dieser sei „vergleichbar mit einem neuen Betrieb“, der außerdem die Chance böte, witterungsbedingte Mindereinnahmen des Badesees durch zusätzliche Erlöse auszugleichen.
„Wenig überzeugend“, fand das der Bund der Steuerzahler und entdeckte bei seiner weiteren Recherche keinen Anhaltspunkt dafür, dass zwei Geschäftsführer keine weitere Attraktion stemmen könnten. Auch ein privat betriebener Freizeitpark würde ja nicht für jede Attraktion einen eigenen Geschäftsführer einstellen. Die öffentliche Kritik an der „Wasserkopfstruktur“ der Tankumsee GmbH ließ somit nicht lange auf sich warten.
Knapp zwei Monate nach Amtsantritt der neuen Geschäftsführerin wurde berichtet, dass einer der bisherigen Geschäftsführer die Tankumsee GmbH aus gesundheitlichen Gründen verlassen werde. Der BdSt erkundigte sich daraufhin beim Aufsichtsrat, ob dennoch an einer Dreierspitze festgehalten und der vakante Geschäftsführerposten erneut ausgeschrieben werden soll.
Der Aufsichtsratsvorsitzende teilte uns daraufhin mit, dass es keine Planungen gebe, die vakante Stelle erneut auszuschreiben. Die Gesellschaft werde mit einer Geschäftsführerin und einem Geschäftsführer weitergeführt.
Foto: Jan Vermöhlen
Der Bund der Steuerzahler meint
Die öffentliche Tankumsee GmbH verkleinert ihre Geschäftsführung wieder. Das ist lobenswert. Ein dritter Chefposten würde den Zuschussbedarf der Gesellschaft nur weiter erhöhen – zulasten der Steuerzahler.
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Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Das ist einfach nicht zu fassen wie unverfroren sich an Steuergeldern bedient wird.
Es stellt sich sowieso die Frage, warum die Geschäftsführung nicht wniebei vergleichbaren Gesellschaften von einem Bürgermeister oder Dezernenten unentgeltliche im Nebenamt wahrgenommen wird.
Hallo Herr Zankl,
eine berechtigte Frage. Hierzu kann ich berichten, dass dies bereits auf ein Mitglied der nunmehr wieder zweiköpfigen Geschäftsführung zutrifft. Wir halten es im Falle des Tankumsees auch für durchaus akzeptabel, ein Duo aus ehren- und hauptamtlicher Geschäftsführung zu beschäftigen. Das große Naherholungsgebiet rund um den Tankumsee, das übrigens definitiv einen Besuch wert ist, bringt schon einiges an Arbeit mit sich, die einen Ehrenamtler allein überfordern könnte, auch zeitlich.
Einen weiteren hauptamtlichen Geschäftsführer bedarf es hierfür allerdings nicht. Deshalb sind wir auch heilfroh, dass der Aufsichtsrat wieder zu einer zweiköpfigen Geschäftsführung zurückgekehrt ist.