Denkmal ohne Sinn und Zweck
100.000 Euro für ein Denkmal, das niemand besichtigen kann
Was ist passiert?
Neubrandenburg (MV). Die Fischerinsel im südlichen Zipfel des Tollensesees ist ein kleines Naturparadies. Der Zutritt zur Fischerinsel ist allerdings streng verboten, da es ein Naturschutzgebiet ist. Das natürliche Kleinod gehört zur Stadt Neubrandenburg am anderen Ende des Sees.
Einzig ein verfallenes Haus aus vergangenen Zeiten trübt die Idylle: das Fischerhaus. Dieses Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, präge die Kulturlandschaft am Tollensesee wesentlich mit, so die Stadt Neubrandenburg. Mit seiner Nutzungsgeschichte und Bedeutung als Unterkunft und Wirtschaftsort der Fischer über mindestens drei Jahrhunderte hinweg bezeuge es die Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Fischerei der Stadt Neubrandenburg. Weiter schrieb die Stadt auf Anfrage: Es sei „unsere vielleicht herausforderndste Immobilie“.
Da Denkmalpflege jedoch nicht nur Erhalt, sondern auch die konkrete Nutzung eines Denkmals bedeutet, gibt es ein Problem mit dem denkmalgeschützten Fischerhaus: Seine Nutzung ist mit dem Naturschutz der Insel nicht vereinbar. So wurde zunächst nichts an dem Fischerhaus gemacht und – bis auf eine Notsicherung 2006 – von 1994 bis 2020 dem Verfall preisgegeben.
Dem Wunsch der Stadt, das Fischerhaus von der Liste der Denkmäler zu streichen, erteilte das Landesamt für Boden- und Denkmalpflege eine Abfuhr. Erst als nun erneut der komplette Zerfall des Denkmals drohte, handelte die Stadt notgedrungen als Eigentümerin. Anfang 2021 wurden knapp 100.000 Euro, überwiegend aus Landesmitteln, für die Notsicherung des Dachstuhls fällig.
Obwohl die Stadt den Naturschutzbehörden verschiedene Vorschläge zur denkmalgerechten Nutzung des Fischerhauses unterbreitet hat, darf die Insel weiterhin nicht betreten werden. Die Stadt wird also über eine Notsicherung hinaus untätig bleiben. Denn: Wo keine Nutzung, da auch keine Sanierung. Der unbefriedigende Status quo bleibt also erhalten. Ob die Sanierung des Fischerhauses an diesem unbewohnten und wenig frequentierten Standort sinnvoll ist, ist dabei noch eine andere Frage.
Foto: privat
Der Bund der Steuerzahler kritisiert
Denkmalschutz und Naturschutz sind beides hohe Güter. Doch keines darf zum Selbstzweck verkommen. Selbst bei einem sanften Nutzungskonzept würden die Sanierung und der Unterhalt des Fischerhauses noch immense Summen verschlingen. Das lässt sich, bei allem Respekt vor der Geschichte, an diesem Standort nicht rechtfertigen.
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