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  • Bund
  • Kostenexplosion
24.01.2022

Dauerbaustelle im Regierungsviertel

Bundestagsbüros werden deutlich teurer

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Aktuelle Entwicklung

Berlin. Die Fertigstellung der neuen Büroräume für den Deutschen Bundestag im Erweiterungsbau Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH) scheint erneut länger zu dauern als geplant. Auch weitere Kostensteigerungen sind nicht ausgeschlossen.

Noch im Herbst 2021 hatte der Bund der Steuerzahler davon berichtet, dass es immer wieder Verzögerungen beim MEHL-Bau am Spreebogen in Berlin gab. Ursprünglich war geplant, das 2010 begonnene Gebäude 2014 dem Deutschen Bundestag zu übergeben. Insbesondere eine undichte Bodenplatte hatte den Bau um Jahre zurückgeworfen. So erfuhr der BdSt auf Nachfrage beim zuständigen Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) im Herbst, dass sich die Büroräume in der „Endphase der Baudurchführung“ befänden. Weiter teilte das BRR mit: „An die bauliche Fertigstellung des Gebäudes im Jahr 2022 wird sich die bei diesem Projekt besonders aufwändige Inbetriebnahme von mehreren Hundert technischen Anlagen anschließen.“

Doch jetzt ist auf der Webseite des Bauprojekts unter dem Punkt „Fertigstellung“ zu lesen: „2023 (anschließend technische Inbetriebnahme).“ Offenbar verschiebt sich die Fertigstellung erneut. Auf die anschließende Anfrage des BdSt, warum sich die Fertigstellung von 2022 auf 2023 verschiebe, antwortete das Amt ausweichend: „An die bauliche Fertigstellung des Gebäudes wird sich die bei diesem Projekt besonders aufwändige Inbetriebnahme von mehreren Hundert technischen Anlagen im Jahr 2023 anschließen“. Von einer Fertigstellung 2022 ist nun nicht mehr die Rede. Unsere Nachfrage nach den Gründen blieb unbeantwortet.

Auch auf die Frage, ob durch die erneuten Verzögerungen mit Mehrkosten zu rechnen sei, antwortete das BBR ausweichend: „Für den Erweiterungsbau liegen die haushaltsmäßig anerkannten Kosten bei rund 332 Millionen Euro (Preisstand 2021).“ Das ist zwar sachlich richtig, beantwortet aber nicht, ob sich bereits höhere Kosten abzeichnen. Abschließend hieß es in der Antwort der Bauverantwortlichen: „Eine Bezifferung der durch die Bauzeitverlängerung entstandenen Kosten ist abschließend erst nach Übergabe des Gebäudes an den Deutschen Bundestag möglich.“ Auch das ist sachlich richtig. Doch Vorsicht: Dass so deutlich betont wurde, wie „besonders aufwändig“ die Inbetriebnahme der technischen Anlagen sei, lässt nichts Gutes erahnen.

Was ist passiert?

Bund. Mehr als 20 Jahre nach dem Umzug des Parlaments und eines Teils der Ministerien aus Bonn nach Berlin prägen Baustellen das Bild des Berliner Regierungsviertels. Bis heute werden im großen Stil Gebäude neu errichtet und erweitert.

Eine Dauerbaustelle im Ensemble rund um das Reichstagsgebäude ist der Erweiterungsneubau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses (MELH). Seit 2010 werden dort neue Räume für den Deutschen Bundestag gebaut – Büros, Besprechungs- und Versammlungsräume und für Ausstellungen. Auch ein öffentlich zugängliches Café mit Blick auf die Spree entsteht.

Geplant war die Übergabe des Gebäudes ursprünglich für den Sommer 2014, verschob sich dann jedoch wegen eines Vergabeeinspruchs auf das Jahr 2016. Auch dieser Termin wurde nicht gehalten, weil 2015 Schäden an der Bodenplatte des Gebäudes bekannt wurden: Spree-Wasser drückte in den Neubau. 2018 kamen sogar Gerüchte auf, dass der Bau abgerissen werden müsse. Der Bauherr, das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), stellte klar: Einen Abriss werde es nicht geben, die Fertigstellung des Erweiterungsbaus sei bis Herbst 2021 vorgesehen.

Dieser Termin wurde zwar auch wieder nicht eingehalten, aber das Gebäude steht noch und das Projekt scheint sich auf der Zielgeraden zu befinden: Auf Anfrage erfuhr der Bund der Steuerzahler nämlich, dass es sich in der „Endphase der Baudurchführung“ befinde – und nun im Jahr 2022 abgeschlossen werden soll. Damit würde sich die Bauzeit gegenüber der ursprünglichen Planung verdreifachen.

In welchem Umfang die Kosten für die Schäden der mangelhaften Bodenplatte beim Steuerzahler hängenbleiben oder inwieweit ein möglicher Schadenersatz diese Kosten mindert, ist noch nicht geklärt. Um die Verantwortlichkeiten zu klären, hatte das BBR bereits 2015 ein selbstständiges Beweisverfahren beim Landgericht Berlin beantragt, das auch im August 2021 noch nicht abgeschlossen war.

Leidvoll bekannt ist hingegen: Verzögert sich ein Bau, steigen auch die Kosten. So ist es auch in diesem Fall. Ursprünglich waren rund 190 Mio. Euro veranschlagt. Mittlerweile ist ein Kostenrahmen von 332 Mio. Euro genehmigt – 142 Mio. Euro mehr als zunächst geplant. Ausgegeben wurden, Stand August 2021, rund 256 Mio. Euro.

Wegen der Verzögerungen mussten zudem Teile der Haustechnik und im Sommer 2019 sogar das bereits fertiggestellte Blockheizkraftwerk an neue Vorgaben angepasst werden, denn durch eine neue Bundesimmissionsschutzverordnung hatten sich mittlerweile gesetzliche Vorgaben verschärft. Um Platz für die zusätzlich benötigte Abgasreinigungsanlage zu schaffen, wurde eines der 3 Anlagenmodule ausgebaut. Veranschlagte Kosten für diese Aktion: rund 4 Mio. Euro.

Foto: Philipp Behm

Der Bund der Steuerzahler meint

Auch dieses Beispiel zeigt leidvoll: Beim öffentlichen Bauen muss mehr Energie darauf verwendet werden, Gebäude innerhalb des Zeitplans fertigzustellen. Verzögerungen sind nicht nur ärgerlich, weil dann dringend benötigte Bauten später zur Verfügung stehen, sondern sie führen fast zwangsläufig auch zu höheren Kosten für die Steuerzahler.

Video von "extra 3"

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  • user
    Hans Metzler 17/02/2022 um 13:07

    Im deutschen Strafrecht gibt es den Tatbestand der "Steuerhinterziehung". Das ist auch in Ordnung.
    Es fehlt im Strafrecht der Tatbestand der "Steuergeldverschwendung".
    Dies müsste auch die gleichen strafrechtlichen Folgen haben wie eine Steuerhinterziehung!