Coronatest-Betrug: Aufklärung jetzt!
Aufdeckung von Coronatest-Betrug wäre immer noch möglich
Was ist passiert?
Bund. Die teuren Coronatests haben den Steuerzahler insgesamt rd. 18 Mrd. Euro gekostet. Diese Tests waren zweifellos wichtig. Das Abrechnungsverfahren erwies sich dabei jedoch als höchst betrugsanfällig. Längst ist klar, dass die Testkosten auch deshalb so hoch ausfielen, weil Millionen von Tests bezahlt wurden, die nie stattgefunden haben. Der Schaden für den Steuerzahler geht nach Expertenschätzungen in die Milliarden. Im Einzelnen: Die Coronapandemie war eine beispiellose Krisensituation. Dennoch ist die Konstruktion der Bürgerteststrategie kritikwürdig. Wer es als Teststellenbetreiber darauf anlegte, konnte reihenweise Tests fingieren, also z. B. einen Test mehrfach abrechnen oder sich einfach Testpersonendaten als Mischung aus realen und fiktiven Namen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten etc. zusammenbasteln.
Die Abrechnungen erfolgten über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die Gesundheitsämter erhielten ebenfalls Testdaten, und auch das Robert Koch-Institut (RKI) bekam ausgewählte Daten zu Gesicht. Ein effektiver Datenaustausch und -abgleich fand aber nicht statt. Auffälligkeiten in den Abrechnungen blieben deshalb oft unbemerkt.
So hätten beispielsweise tagesspezifische Vergleiche, wie viele positive Covid-Fälle ein Testzentrum an sein Gesundheitsamt gemeldet und wie viele Tests einschließlich der Negativtests es gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet hat, auf Betrug hinweisen können. Denn wenn ein Testzentrum im Vergleich zu anderen örtlichen Zentren einen extrem niedrigen Positivanteil auswies, wäre dies ein Indiz dafür gewesen, dass dieses Testzentrum möglicherweise hunderte oder tausende Negativtests fingiert und nur deshalb einen ungewöhnlich niedrigen Positivanteil hatte. Auch die sogenannten Metadaten, die bei den an den Testprozessen beteiligten IT-Dienstleistern gespeichert worden sind, hätten bei solchen Plausibilitätsprüfungen helfen können. Das haben dem Bund der Steuerzahler das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das RKI im Zuge unserer Recherchen sogar bestätigt. Doch ein echter politischer Wille, diese Abrechnungen verstärkt zu prüfen, besteht weiterhin nicht.
Aber es gibt Lichtblicke. Nach langen politischen Diskussionen, an denen auch der BdSt beteiligt war, hat sich das BMG im Frühsommer bereit erklärt, die Coronavirus-Testverordnung zu novellieren. Teststellenbetreiber sollen ihre Abrechnungsunterlagen nun deutlich länger, nämlich bis Ende 2028, aufbewahren müssen. Darüber hinaus erkennt das Ministerium ausdrücklich die Chancen an, mithilfe zusätzlicher Metadaten Betrugsindizien zu finden. Gleichzeitig verweist es aber auf die für die Strafverfolgung zuständigen Länder.
Dieses Verantwortungs-Pingpong muss ein Ende haben! Dafür wäre es wichtig, dass das BMG nicht nur die Aufbewahrungsfristen verlängert, sondern vielmehr dafür sorgt, dass das RKI alle verfügbaren Abrechnungsdaten einschließlich der Metadaten erhält. Dann nämlich könnte das RKI effektive Plausibilitätsprüfungen vornehmen und den Strafverfolgungsbehörden der Länder belastbare Betrugsindizien liefern.
Die Zeit drängt. Je länger das BMG wartet, desto geringer sind die Chancen, Betrüger aufzuspüren, Steuergeld zurückzuholen und abschreckende Strafen zu verhängen.
Foto: BasilicoStudioStock
Aktuelle Entwicklung
Die Novelle der Coronavirus-Testverordnung ist vor wenigen Tagen in Kraft getreten – gerade noch rechtzeitig vor Jahresende. Ohne diese Novelle wäre die Pflicht von ehemaligen Coronateststellen-Betreibern, Abrechnungsunterlagen aufzubewahren, am 31. Dezember geendet. Die Novelle verlängert nun diese Aufbewahrungsfrist bis Ende 2028. Darauf hatte der Bund der Steuerzahler (BdSt) immer wieder gedrängt – zuletzt mit einem Schreiben an den Bundesgesundheitsminister.
Im Einzelnen: Nach unseren Recherchen hat es milliardenschwere Abrechnungsbetrügereien durch Teststellenbetreiber gegeben. Deshalb haben wir gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und gegenüber Haushaltspolitikern des Bundestags immer wieder dafür geworben, dass die zuständigen Behörden diesen Betrügereien konsequent nachgehen. Dabei haben wir vor allem auch auf die Möglichkeiten hingewiesen, neue und nachweislich erfolgversprechende Datenanalyse-Methoden zu nutzen.
Der Bund der Steuerzahler hält fest: Die Fristverlängerung kurz vor Toresschluss ist ein Teilerfolg und ein erster Schritt. Jetzt kommt es darauf an, die neu gewonnene Zeit für intensive Betrugsrecherchen zu nutzen. Hier sind sowohl der Bund als auch die Länder gefordert. Konkret: Das BMG und das Robert Koch-Institut können für verbesserte Analysen von Abrechnungsdaten sorgen, um effizient Betrugsindizien zu finden. Die Strafverfolgungsbehörden der Länder müssen diesen Betrugsindizien dann konsequent nachgehen. Der Rechtsstaat muss beweisen, dass er einen längeren Atem als Coronatestbetrüger hat. Dazu fordern wir im Fall „Coronatest-Betrug: Aufklärung jetzt!“ im Schwarzbuch 2024/25, es wäre wichtig, „dass das BMG nicht nur die Aufbewahrungsfristen verlängert, sondern vielmehr dafür sorgt, dass das RKI alle verfügbaren Abrechnungsdaten einschließlich der Metadaten erhält. Dann nämlich könnte das RKI effektive Plausibilitätsprüfungen vornehmen und den Strafverfolgungsbehörden der Länder belastbare Betrugsindizien liefern“.
Der Bund der Steuerzahler fordert
Um Coronatest-Betrug aufzudecken, muss der Bund die inzwischen existierenden neuen Datenanalysemöglichkeiten konsequent nutzen. Dann können die Strafverfolgungsbehörden der Länder den Betrügern schneller auf die Schliche kommen.
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Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
wegen dem bin ich der Meinung, dass man die Kassenärzliche Vereinigung Auflösen sollte.
Sie bestimmen wieviel Ärzte und Notfall Praxen wo eingesetzt werden und wissen aber über die Dringlichkeit nicht Bescheid.
Viele Grüße
Erich Frank