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  • Berlin
  • Chaotisches Controlling
27.10.2020

Corona-Soforthilfen: Geld auf Knopfdruck

Fehlende Kontrollen und weiche Kriterien bei Corona-Hilfen.

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Was ist passiert?

Berlin. Am 19.3.2020 hatte der Berliner Senat die Corona-Soforthilfe II für Solo- Selbstständige und Kleinunternehmer beschlossen. Die Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro aus Landesmitteln sollten akute Liquiditätslöcher stopfen und die Soforthilfe aus Bundesmitteln ergänzen.

Bereits 8 Tage später öffnete die Investitionsbank Berlin (IBB) im Auftrag des Landes Berlin die Geldschleusen und überwies innerhalb von nur 2 Wochen rund 1,6 Mrd. Euro an 191.500 Antragsteller – so schnell und unbürokratisch wie in keinem anderen Bundesland. In einer Kombination aus Bundes- und Landesmitteln gab es für Unternehmen mit maximal 5 Beschäftigten Zuschüsse von bis zu 14.000 bzw. 15.000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigten.

Für Verwirrung sorgten bei den Antragstellern die unterschiedlichen Voraussetzungen der Programme. Insbesondere bei der Frage, wofür die Soforthilfe II verwendet werden darf, gab es für Anträge bis einschließlich 1.4.2020 gravierende Unterschiede. Bis dahin war die Verwendung der Zuschüsse aus Landesmitteln auch für die Gehälter der Beschäftigten und entgangene Unternehmereinkünfte erlaubt. Die Verwendung der Bundesmittel war für Personalkosten und zur Deckung privater Lebenshaltungskosten hingegen ausdrücklich verboten. Eine Einschränkung für beide Programme, dass die Tätigkeit im Haupterwerb ausgeübt werden muss, gab die IBB erst ab dem 31.3.2020 vor. Die kombinierte Beantragung aus Landesund Bundesmitteln wurde dann nach einer Bearbeitungspause bereits am 6.4.2020 auf Beschluss des Senats in ein einheitliches Bundesprogramm überführt. Hierdurch standen dann Zuschüsse für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten in Höhe von 9.000 Euro und für 6 bis 10 Beschäftigte in Höhe von 15.000 Euro zu Verfügung.

Bis dahin waren aber in 5 Tagen bereits rund 900 Mio. Euro von der IBB an mehr als 100.000 Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler überwiesen worden. Bis zum Ende des Programms hat die IBB insgesamt knapp 1,8 Mrd. Euro an 212.455 Antragsteller ausgezahlt, aber auch rund 28.000 Anträge abgelehnt.

Der Vorstandsvorsitzende der IBB bestätigte in einem Fernsehbeitrag, dass eine Identitätsprüfung im Sinne der Vorlage eines Personalausweises bei der IBB nicht habe stattfinden müssen. Die Prüfung habe sich darauf bezogen, dass die Überweisung auf ein Konto erfolgte, bei dem Kontoinhaber und Kontoeröffner deckungsgleich gewesen seien. Deutlicher benannte ein Vertreter des Landeskriminalamts den Grund für die unzureichenden Kontrollen: „Wir wissen, dass die IBB aufgrund des politischen Willens hier keine großartigen Prüfungen am Anfang vorgenommen hat. Dadurch ist natürlich die Tatgelegenheit zum Betrügen sehr groß gewesen.“

Immerhin konnte die IBB Mitte Juli davon berichten, dass 16.352 Antragsteller Zuschüsse in Höhe von 109 Mio. Euro zurückgezahlt hätten und für alle rund 246.000 Anträge inzwischen ein kompletter Datenabgleich mit den Finanzämtern durchgeführt worden ist.

Foto: Alexander Kraus

Der Bund der Steuerzahler kritisiert

Berlin hat die Soforthilfen II bereits 72 Stunden vor der Bekanntgabe der Kriterien durch den Bund für einen zu großen Empfängerkreis und ohne ausreichende Antragsprüfungen gestartet – und damit viel zu überstürzt gehandelt.

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Autor des Artikels

Alexander Kraus

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    Heinz Deutsch 10/11/2020 um 22:35

    Im Großen und Ganzen Ist unsere Bürokratie bei neuen Ereignissen nicht mehr "handlungsfähig". Alte Abläufe werden juristisch ein ums andere mal blockiert. Um niemanden zu schaden (Wähler, Angst vor Juristen) wird mit Reglungen immer nur drauf und dran gepappt. Da keiner allwissend ist, jeder Angst vor Fehlern hat, werden Probleme ausgesessen (gemerkelt). Gute Nacht Land der belächelten.
  • user
    Hudy 27/10/2020 um 11:35

    ich finde es toll dass sie die corona zuschüsse in berlin an den pranger stellen sie haben aber in ihrem bericht vergessen die corona zuschüsse zu untersuchen die die kinder miteinbeziehen ich persönlich kenne mehrere frauen die diese zuschüsse erhalten haben im ersten monat waren es 300 €und oktober 100€ pro kind obwohl diese kinder schon seit der geburt bei pflegefamilien leben das amt hat das geld überwiesen ohne zu überprüfen ob und wo sichdiese kinder aufhalten



    MfG Kamil Hudy


    • user
      Alexander Kraus (BdSt Berlin e.V) 27/10/2020 um 11:58

      Sehr geehrter Herr Kamil,

      vielen Dank für den Hinweis, dem wir gleich einmal nachgehen werden. Es müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, dass die Pflegeeltern das Kindergeld bekommen. Ansonsten haben wir die Corona-Hilfen-2 nicht grundsätzlich kritisiert, sondern insbesondere den Umstand, dass in Berlin ohne großen Überprüfungen und an einen zu weiten Bezieherkreis ausgezahlt wurde.

      Viele Grüße
      Alexander Kraus
      Vorsitzender Bund der Steuerzahler Berlin e.V.