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  • Bund
  • Staatliche Wirtschaftsflops
27.10.2020

Commerzbank-Rettung und kein Ende

Steuerzahlern drohen hohe Verluste durch Rettung der Commerzbank

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Was ist passiert?

Bund. Im Zuge der Finanzkrise 2008 investierte die Bundesregierung Hals über Kopf in die strauchelnde Commerzbank. In den Jahren danach griff der Staat immer wieder mit Steuergeld ein, um die Großbank zu stützen – in der Spitze mit direkten Kapitalmaßnahmen in Höhe von 18,2 Mrd. Euro.

Inzwischen konnte die Bundesbeteiligung deutlich reduziert werden. Noch ist der Steuerzahler über ein Aktienpaket von 15,6 Prozent an der Bank beteiligt, wofür die Regierung 5,1 Mrd. Euro gezahlt hat – ohne zugleich ein konkretes Ausstiegsszenario zu klären. Trotz kleineren Engagements birgt die Staatsbeteiligung große Gefahren für die Steuerzahler. Mitte 2020 war der Börsenwert des Finanzinstituts auf weniger als 5 Mrd. Euro geschrumpft. Der Gesamtwert des Konzerns lag damit sogar unter dem Kaufpreis des 15,6-Prozent-Pakets des Bundes vor wenigen Jahren. Dieses hatte zur Jahresmitte einen Marktwert von nur noch rund 770 Mio. Euro – ein Minus gegenüber dem Einstiegspreis von rund 4,3 Mrd. Euro bzw. 85 Prozent.

Derzeit ist nicht absehbar, wann – und ob überhaupt – sich der Bund ohne Verluste aus seinem Commerzbank-Engagement zurückziehen kann. Dies wäre nur bei einem Börsenkurs von rund 26 Euro je Aktie möglich – davon war der Kurs Mitte 2020 mit weniger als 4 Euro je Aktie meilenweit entfernt.

Mit Blick auf den Lufthansa-Deal 2020 zeigt die Regierung zumindest eine Lernkurve. Neben milliardenschweren direkten Kapitalspritzen hat sich der Bund auch an der Lufthansa mit einem Aktienpaket beteiligt – 20 Prozent für rund 300 Mio. Euro. Hierbei hat sich die Regierung jedoch einen Sicherheitsabschlag gesichert, denn der Aktienbezugspreis für den Bund lag rund 70 Prozent unter dem seinerzeitigen Börsenkurs. Dennoch: Auch, wenn dieses Aktienpaket mit 300 Mio. Euro deutlich kleiner ist als jenes an der Commerzbank mit 5,1 Mrd. Euro, können Verluste für die Steuerzahler nicht ausgeschlossen werden. Der drastische Kursverfall der Commerzbank- Aktie offenbart, dass auch das Lufthansa- Aktienpaket nicht risikolos für die Steuerzahler ist.

Foto: Sebastian Panknin

Der Bund der Steuerzahler fordert

Staatsbeteiligungen an privatwirtschaftlichen Unternehmen dürfen nur die absolute Ausnahme sein und müssen gegenüber dem Steuerzahler solide begründet werden. Beteiligungen in Form von Aktienpaketen sollten aufgrund der hohen Risiken durch Kursschwankungen allerdings grundsätzlich tabu sein, wie das mahnende Beispiel der Commerzbank verdeutlicht.

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Autor des Artikels

Sebastian Panknin

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