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  • Bund
  • Kostenexplosion
19.10.2022

Bund versenkt 250 Mio. Euro für Tanker

Wie unwirtschaftliche Vergabeverfahren Steuergeld versenken

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Was ist passiert?

Bund. Die Beschaffung von 2 Betriebsstofftransportern für die Bundesmarine wird laut Medienberichten rund 870 Mio. Euro kosten. Das sind 250 Mio. Euro mehr als der von der Fachabteilung des Beschaffungsamts der Bundeswehr als „realistisch“ eingestufte Preis. Das Verteidigungsministerium hatte einst mit rund 570 Mio. Euro kalkuliert. Nahezu vergleichbare Schiffe liegen bei Stückkosten von 140 bis 210 Mio. Euro.

Auf Anfrage des Bundes der Steuerzahler bestätigte das Ministerium nicht den Gesamtpreis der Beschaffung. Ein Sprecher teilte lediglich mit, dass der Gesamtpreis die Beschaffung der Tanker „samt ihrer Ausstattung mit militärischen Gegenständen komplett abdeckt“. Dagegen gibt es nichts einzuwenden, doch muss die Frage lauten: Warum wurden die Betriebsstofftransporter überhaupt zu diesen Konditionen gekauft, obwohl es steuergeldsparende Alternativen gegeben hätte?

Dazu ein Rückblick: Die Beschaffungsamtsleitung hatte dem Verteidigungsministerium im Dezember 2021 empfohlen, an der Vergabe festzuhalten und den Preis zu akzeptieren. Zuvor wurde der Auftrag nicht – wie sonst üblich – europaweit, sondern nur national ausgeschrieben, sodass preisreduzierende Effekte eines Wettbewerbs nicht greifen konnten. Sogar die Fachabteilung im Beschaffungsamt hatte ursprünglich die europaweite Ausschreibung empfohlen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf, das sich mit dem Fall befasste, kam ebenfalls zu dieser Auffassung.  Daneben wäre es auch möglich gewesen, zivile Tanker zu erwerben und militärtechnisch nachzurüsten – dem Bundesrechnungshof zufolge eine kostengünstige Alternative. Schließlich waren auch die beiden Vorgänger „Rhön“ und „Spessart“ zunächst zivile Tanker, die für den militärischen Einsatz umgerüstet wurden. International ist dieses Verfahren ebenso üblich.

Sowohl der Bundesrechnungshof als auch das Verteidigungsministerium wollten den Tankerkauf noch einmal genauer unter die Lupe nehmen. Zwar würde der Kauf, unabhängig von den Prüfergebnissen, nicht rückabgewickelt. Für künftige Vorhaben ist die Fehleranalyse jedoch wichtig, um umsichtiger mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen. Ein Ministeriumssprecher teilte auf BdSt-Anfrage mit, dass die eigene Prüfung keine Unwirtschaftlichkeit des Vorgangs ergeben habe.

Umso wichtiger ist es, dass der parlamentarische Druck auf die Bundesregierung erhöht wird, die Vergabeverfahren endlich zu reformieren. Solche Beschaffungsfehltritte müssen künftig ausgeschlossen sein. Das ist notwendig, um die Bundeswehr mit einem effizienten Einsatz der finanziellen Mittel zukunftsfähig zu machen.

Wirtschafts- und sicherheitspolitische Motive rechtfertigen diese Vergabepraxis, die zu unnötig hohen Steuerausgaben führt, keinesfalls. Es bleibt dabei: Mehr Geld löst nicht automatisch alle verteidigungspolitischen Probleme, wenn nicht gleichzeitig eine gründliche Revision der Vergabepraxis auf allen beteiligten Ebenen erfolgt.

Foto: Wikimedia Commons

Alternative Investition

Für 250 Mio. Euro ließe sich allein die Hälfte der im Sondervermögen Bundeswehr veranschlagten Ausgaben für Forschung und Entwicklung finanzieren. Wohlgemerkt: Ohne neue Schuldenaufnahme.

Der Bund der Steuerzahler meint

Die Ertüchtigung der Bundeswehr ist notwendig, um dem Fähigkeitsprofil einer zukunftsfähigen Bündnisarmee gerecht zu werden. Der Fall zeigt jedoch einmal mehr, dass mit inadäquaten Vergabeverfahren viel Steuergeld verpufft.

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