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  • Niedersachsen
  • Bürokratie führt zu Verschwendung
09.10.2024

Bürokratie-Irrsinn statt „Deutschland-Tempo“

Planungsverfahren für Autobahnvorhaben steckt in bürokratischem Dickicht fest

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Was ist passiert?

Osnabrück (NI). Das Projekt A33-Nord sieht den Lückenschluss zwischen der A33 und der A1 bei Osnabrück vor und wurde im Bundesverkehrswegeplan schon 2003 als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs eingestuft. Im Oktober 2020 leitete die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als zuständige Behörde schließlich das Planfeststellungsverfahren ein. Wann und ob Autofahrer den geplanten knapp 9,5 km langen Autobahnabschnitt jemals werden befahren können, steht allerdings noch in den Sternen, denn das in Deutschland ohnehin schon bürokratische Planungs- und Genehmigungsverfahren für einen Autobahnbau wird in dem vorliegenden Fall durch zwei Besonderheiten zusätzlich kompliziert.

Weil der geplante Abschnitt durch das europäische Naturschutzgebiet „Fledermauslebensraum Wiehengebirge“ läuft, muss die EU-Kommission eine Stellungnahme zu dem Straßenbauvorhaben abgeben, die gesondert zu beantragen ist. Zwar soll dies laut Aussage der NLStBV bereits im Dezember 2020 veranlasst worden sein, der Antrag hat Brüssel allerdings bis heute nicht erreicht. Wie es sein kann, dass sich das Antragsverfahren nun schon über fast vier Jahre erstreckt, lässt sich mit Blick auf den langen innerdeutschen Dienstweg erahnen: Sobald die NLStBV die für den Antrag notwendigen – vorwiegend naturschutzfachlichen – Unterlagen beisammen hat, übersendet sie diese an das Niedersächsische Verkehrsministerium. Von dort gehen sie anschließend zum Bundesverkehrsministerium und landen schließlich beim Bundesumweltministerium. Diesem obliegt – als höchstem deutschen Fachministerium für Naturschutz – letztlich die formale Antragstellung bei der EU-Kommission. Ganz schön viele Schreibtische, die da passiert werden müssen. Das kostet Zeit. Hinzu kommt: Wenn eine der Stellen etwas zu bemängeln hat, gehen die gesamten Dokumente auf dem umgekehrten Dienstweg zwecks Überarbeitung zurück – bis zur NLStBV.

Und dort geht es kompliziert weiter! Denn seit dem 1.1.2021 ist die NLStBV nicht mehr selbst für die Überarbeitung zuständig, sondern muss damit die neu gegründete Autobahn GmbH des Bundes betrauen. Diese darf die überabeiteten Dokumente wiederum nicht eigenständig an die Ministerien weiterleiten, sondern muss zunächst erneut die NLStBV als Planfeststellungsbehörde mit ins Boot holen. Einmal musste diese Extraschleife bereits durchlaufen werden, wie von der NLStBV zu erfahren war. Weiter teilte die Behörde mit, im Juni 2024 aufs Neue den Dienstweg gen Brüssel veranlasst zu haben. Ein rasches Ende ist wohl nicht in Sicht. 

Zudem muss sich auch die EU-Kommission nach Erhalt noch einmal intensiv mit dem Autobahnvorhaben beschäftigen. Erst nach ihrer Zustimmung ist ein Planfeststellungsbeschluss möglich. Und selbst dann würden vermutlich noch lange keine Bagger rollen, da schon jetzt Klagen gegen einen solchen Beschluss angekündigt wurden.

Mit den Verzögerungen gehen Kostensteigerungen einher. Wurden die voraussichtlichen Kosten Ende 2020 noch auf ca. 168 Mio. Euro geschätzt, lagen diese nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums 2022 bereits bei rd. 183 Mio. Euro und dürften noch weiter steigen.

Foto: Nico Steinert

Der Bund der Steuerzahler kritisiert

Das Schneckentempo bei der A33-Nord steht in krassem Gegensatz zu dem neu ausgelobten „Deutschland-Tempo“. Es kann mittlerweile auch nicht mehr ausgeschlossen werden, dass aus dem Lückenschluss gar nichts mehr wird. Den Preis in Gestalt steigender Baukosten oder vergebener Planungskosten zahlt der Steuerzahler.

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Autor des Artikels

Nico Steinert

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