Bürgerschaft verfällt dem Größenwahn
Die Hamburger Bürgerschaft hat es schön – und der Steuerzahler zahlt die Zeche
Was ist passiert?
Hamburg. Muss das wirklich sein? Diese Frage stellen sich viele Hamburger Steuerzahler, wenn sie die Pläne zum „Haus der Bürgerschaft“ diskutieren. Seit mehr als 2 Jahrzehnten gibt es Überlegungen, alle Fraktionen an einem Standort zusammenzuführen. Zu Beginn der neuen Legislaturperiode 2025 sollen die Bürgerschaftsverwaltung und die Fraktionen tatsächlich gemeinsam in ein Gebäude am Alten Wall ziehen – in unmittelbarer Nähe zum Hamburger Rathaus. Der rot-grüne Senat hat im Frühjahr 2023 dem durch die Bürgerschaft ausgehandelten Mietvertrag zugestimmt.
Den Angaben zufolge bietet das „Haus der Bürgerschaft“ eine Nutzfläche von 9.842 qm. Bislang kam die Bürgerschaft mit 8.600 qm aus. Der rund 200 Seiten umfassende Mietvertrag läuft 30 Jahre, die „anfängliche“ monatliche Nettokaltmiete beträgt 354.600 Euro (28,90 Euro pro Monat und qm), die monatlichen Nebenkosten betragen circa 4,20 Euro pro qm. Zu diesen insgesamt rund 41.336 Euro kommen noch Verwaltungskosten von monatlich 3.600 Euro hinzu. Über die gesamte Laufzeit geht die Bürgerschaft von Ausgaben in Höhe von 202 Mio. Euro inklusive aller Nebenkosten aus. Für Anwaltskosten sowie sonstige Beratungskosten sind von 2019 bis April 2023 rund 724.000 Euro angefallen. Auch das Personal wird aufgestockt: Es kommen sechs Mitarbeiter dazu – etwa für Bauüberwachung, IT-Infrastruktur und Projektsteuerung.
Zum Vergleich: Derzeit beträgt die Nettokaltmiete für alle von der Bürgerschaft und den Fraktionen genutzten Räume 172.000 Euro. Das neue Domizil kostet den Steuerzahler also monatlich rund 182.600 Euro mehr – insgesamt also 354.600 Euro. Mehr als das Doppelte!
Und das ist noch nicht alles: Aktuell ist nicht klar, wie schnell die jeweiligen Mietverträge für die bislang genutzten Gebäude gekündigt werden können. Beispielsweise hat die Bürgerschaft seit Oktober 2020 ein Gebäude, das der Handelskammer gehört und leer stand, noch bis zum 31.12.2026 angemietet. Die Nettokaltmiete beträgt hier 30.345 Euro, die Nebenkosten liegen nach Angaben der Bürgerschaftskanzlei bei monatlich 8.323,20 Euro. Das heißt: Insgesamt werden Mietzahlungen bis zum 31.12.2026 in Höhe von 2,78 Mio. Euro fällig. Allein dort stehen 13 Sitzungs- und Büroräume sowie Sanitär-, Lager- und Funktionsräume zur Verfügung, ebenso ein zweigeschossiger Veranstaltungssaal für bis zu 240 Personen. Die Anmietung dieses Gebäudes hatte es bereits 2022 ins Schwarzbuch geschafft.
Über die Höhe der Umzugskosten wollte die Bürgerschaftskanzlei übrigens keine Angaben machen.
Foto: Sascha Mummenhoff
Der Bund der Steuerzahler fordert
Bei 125 Jahren Bürgerschaft und Senat unter einem Dach wäre es sicherlich ein Verlust für die künftige Zusammenarbeit beider Häuser, wenn diese dauerhaft räumlich getrennt werden würden. Zudem fragen wir uns, warum alle großen Unternehmen derzeit Büroflächen reduzieren und die Bürgerschaft zusätzliche Flächen fordert. Für den BdSt wäre ein „Haus der Bürgerschaft“ nur dann vertretbar, wenn die Mittel dazu im aktuellen Haushalt eingespart werden würden. Zudem dürfen die bisherigen Mietausgaben nicht steigen.
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Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Es werden Jahr für Jahr diese "Schwarzbücher" über die Hamburgischen Verschwender von Stueregelden geschrieben. Leider höre ich nicht von Verfahren, die diese Verantwortlichen in Hamburg zur Rechenschaft ziehen. Wenn in der "freien" Wirtschaft solche Verschwendungen geschehen, so werden die Verantwortlichen zumindest aus ihrer Verantwortung entfernt. In Hamburg dürfen diese Damen und Herren seit Jahrzehnten so weiter wursteln. Warum werden gegen diese Behördenleiter und verantwortliche keine Prozesse eröffnet? Nur mit hartem Durchgreifen wird sich etwas ändern!