Bitte nicht auf dem Rücken der Steuerzahler!
Die Vergabe des Fotoinstituts nach Düsseldorf ist in vielerlei Hinsicht kritikwürdig
Was ist passiert?
Düsseldorf/Essen (NRW). Ein deutsches Fotoinstitut soll die Vor- und Nachlässe bedeutender deutscher Fotografen sammeln und die Forschung zur Restaurierung und Konservierung vorantreiben. Das Kriterium der Gutachter für einen optimalen Standort des Fotoinstituts war, dass Einrichtungen und Sachkompetenz an einem Ort konzentriert vorhanden sein sollten. Deshalb empfahlen die Fachleute Essen, das u. a. mit dem historischen Archiv Krupp und dem Museum Folkwang viel Sachkompetenz vorweisen kann. Eine Machbarkeitsstudie, die die möglichen Standorte Ehrenhof in Düsseldorf und Zollverein in Essen untersuchte, bestätigte Essens Standortvorteile erneut. Dennoch veranschlagte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags im November 2019 Ausgaben in Höhe von bis zu 42,9 Mio. Euro und zwar für ein Fotoinstitut in Düsseldorf. Weitere 42,9 Mio. Euro sollte das Land Nordrhein-Westfalen finanzieren.
Warum der Bund die Expertenmeinungen, für die er selbst immerhin fast 200.000 Euro ausgegeben hatte, ignorierte und Düsseldorf den Vorzug gab, blieb trotz umfangreicher BdSt-Recherchen im Dunkeln. Die Stadt Essen jedenfalls nahm die nicht weiter begründete Entscheidung für Düsseldorf nicht hin und ließ ihrerseits ein juristisches Gutachten – für rund 27.500 Euro – anfertigen. In dem Gutachten eines Staatsrechtlers wurden erhebliche juristische Bedenken formuliert, unter anderem sei mit dem Willkürverbot nicht zu vereinbaren, dass der Bund Experten zur Bewertung der Standortfrage mit einem Gutachten und einer Machbarkeitsstudie beauftragt hatte.
„Obwohl ihre Ergebnisse noch nicht vorlagen, hat sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags schon im November 2019 auf Düsseldorf festgelegt. Beide Studien hatten klar und ohne Vorbehalt Essen als vorzugswürdigen Standort ermittelt. Weder im Plenum noch in den zuständigen Fachausschüssen fand eine Diskussion der Standortfrage statt“, stellt der Jurist in seinem Gutachten fest. Mit dieser juristischen Einschätzung wandte sich der Oberbürgermeister der Stadt Essen an die Bundestagspräsidentin. Ihre Antwort war ernüchternd: Rechtliche Fragen könnten nicht durch sie, sondern ausschließlich von der unabhängigen Justiz geklärt werden. Zudem sei es Aufgabe des Parlaments, über den Einsatz staatlicher Mittel zu entscheiden. Auf weitere langwierige und vermutlich wenig erfolgreiche rechtliche Schritte will die Stadt Essen nun verzichten. Im September 2023 wurde eine Gründungskommission für das Deutsche Fotoinstitut der Öffentlichkeit vorgestellt. Ihre Arbeit wird sein, die konkreten Aufgaben des Instituts zu formulieren. Erst danach werde es eine verlässliche Kostenschätzung für das Gebäude geben und auch die Frage der Betriebskosten hänge von der konkreten und rechtlichen Ausgestaltung des Instituts ab. Auch wer die Mehrkosten trägt, sollten die knapp 86 Mio. nicht ausreichen, würde derzeit nicht diskutiert, so das Kulturministerium Nordrhein-Westfalen.
Die Stadt Essen hat aktuell 500.000 Euro zur Stärkung der Fotostadt Essen in den Haushalt eingestellt. Für sie ist die Standortfrage noch nicht abschließend geklärt. Düsseldorf wiederum hat Mitte Juni 2023 beschlossen, im laufenden Jahr dem „Verein zur Gründung und Förderung eines Deutschen Fotoinstituts“, der sich maßgeblich für das Fotoinstitut in Düsseldorf engagiert, überplanmäßig bis zu 76.000 Euro zur Verfügung zu stellen. So soll die Kontinuität der Zusammenarbeit gesichert werden.
Foto: Max Maximov - stock.adobe.com
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mehr Transparenz und Kostenklarheit bei diesem Millionenprojekt, um nicht den Verdacht einer Hinterzimmer-Politik entstehen zu lassen! Zudem sieht es stark danach aus, dass der Streit über den Standort auf dem Rücken der Steuerzahler ausgetragen wird. Zusätzliche Kosten sind bereits entstanden.
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