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  • Sachsen-Anhalt
  • Teure Diener
17.10.2023

Besserstellung der Abgeordneten erweitert

Man gönnt sich ja sonst nichts: Abgeordnete erhöhen ihre Ansprüche

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Was ist passiert?

Sachsen-Anhalt (ST). Im Zusammenhang mit der Parlamentsreform 2020 hatte der Landtag zahlreiche Änderungen, insbesondere des Abgeordnetengesetzes, auf den Weg gebracht. Mit dem kürzlich beschlossenen Gesetz zur Änderung parlamentarischer Vorschriften 2023 legten die Abgeordneten noch einmal nach. Insbesondere bei zwei finanziellen Stellschrauben offenbart sich eine eklatante Besserstellung der Abgeordneten.

Zum einen verbesserte sich für Abgeordnete mit besonderen parlamentarischen Funktionen seit dem 1.4.2020 die Grundlage der Berechnung für die Altersversorgungsansprüche. Seitdem wird die um die Funktionszulagen aufgestockte monatliche Abgeordnetendiät als Berechnungsgrundlage verwendet. Das betrifft derzeit insgesamt 15 der 97 Abgeordneten, darunter den Landtagspräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden mit zusätzlich 100 Prozent Diätenaufstockung. Die zwei Vizepräsidenten des Landtags erhalten 50 Prozent und die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen jeweils 60 Prozent mehr.

Unfassbar ist diese Regelung auch deshalb, weil Abgeordnete im Landtag bei den gegenwärtigen Diäten auch schon ohne diese Aufstockung in 10 Jahren Ansprüche auf Altersentschädigung in Höhe von circa 2.300 Euro erwerben. Ein sehr gut verdienender Angestellter mit vergleichbarem Monatseinkommen erhält dafür circa zwei Entgeltpunkte Rentenanspruch, das sind in 10 Jahren gerade einmal circa 750 Euro monatliche Rente. Selbst die relativ hohe Beamtenversorgung, wie z. B. für einen Richter mit vergleichbarem Einkommen, führt nach 10 Jahren auch nur zu Pensionsansprüchen von circa 1.400 Euro.

Außerdem regelt das Gesetz zur Parlamentsreform, dass über die dort genannten zusätzlichen Entschädigungen „hinausgehende Zahlungen für besondere parlamentarische Funktionen aus Mitteln der Fraktionen“ unzulässig sind. Die Rechnungslegung der Fraktionen für 2021 weist allerdings trotzdem Zahlungen in Höhe von fast 100.000 Euro aus, davon allein für die CDU-Fraktion in Höhe von rund 66.000 Euro. Diese sind für „Leistungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen in der Fraktion“ zusätzlich gezahlt worden. Die dazu vom Steuerzahlerbund im Hinblick auf mögliche Steuergeldverschwendung gestellten Fragen hat die CDU-Fraktion über mehrere Monate hinweg nicht beantwortet.

Zum anderen wurde 2023 die Fahrtkostenerstattung für die Abgeordneten von 30 auf 38 Cent je Kilometer angehoben. Der Steuerzahlerbund setzt sich zwar für eine Anhebung auf 45 Cent ab dem ersten Kilometer für alle Arbeitnehmer ein. Bei der Änderung für die Abgeordneten handelt es sich aus Steuerzahlersicht offensichtlich um eine Mogelpackung, denn: In der Begründung zum Gesetzentwurf der Koalition wird eine „Angleichung“ an die Regelungen des Einkommensteuergesetzes zur Entfernungspauschale vermittelt. Arbeitnehmer können im Rahmen der Einkommensteuer­erklärung die Fahrtkosten lediglich als Werbungskosten geltend machen und profitieren nur von der Absetzbarkeit des Aufwands in Höhe ihres Steuersatzes. Bei der Regelung für die Abgeordneten handelt es sich allerdings um einen Ersatz der entstandenen Fahrtkosten, der steuerfrei ab dem ersten Kilometer in Höhe von 38 Cent gewährt werden soll. Wegen der erhöhten Fahrtkostenerstattung ist daher auch der Ansatz im Haushaltsplan 2023 um 31.500 Euro gestiegen.

Einzelne Fraktionen bzw. Abgeordnete sehen diese Neuregelung ähnlich kritisch wie der BdSt. So bewertete die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Erhöhung als „falsch und unanständig“. Die Fraktion DIE LINKE konnte sich nicht erklären, „warum die Koalitionsfraktionen eine solche Begründung gewählt haben“.

Die Besserstellung zugunsten der Abgeordneten ist daher fragwürdig, deplatziert und äußerst kritikwürdig.

Foto: Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V.

Alternative Investition

Allein für Funktionszulagen von ca. 100.000 Euro und die Erhöhung der Fahrtkostenerstattung von ca. 31.500 Euro für 2023 könnte man die durchschnittliche Jahresrente von 8 Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland bezahlen.

Der Bund der Steuerzahler fordert

Abgeordnete haben eine hohe Verantwortung und müssen angemessen bezahlt werden. Eine selbst genehmigte eklatante Besserstellung wie bei der Altersversorgung ist jedoch nicht hinnehmbar und ungeheuerlich. Da die Höhe der Altersversorgungsansprüche auch schon ohne die Aufstockung exorbitant ist, ist ein grundsätzlicher Systemwechsel notwendig. Ebenso müsste die Besserstellung bei der Fahrtkostenerstattung korrigiert bzw. in gleicher Weise für alle Beschäftigten und Arbeitnehmer angehoben werden.

Fragen an den Autor

Autor des Artikels

Ralf Seibicke

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